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Rechtlich möglich

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Schon seit dem bekannt werden, dass es eine Impfung gegen Covid-19 gibt, formiert sich der Widerstand gegen eine mögliche Impfpflicht. Abgesehen davon, dass die Regierung bereits klargemacht hat, des eine Impfpflicht nicht vorgesehen ist und an die Vernunft der Bevölkerung appelliert, muss man aber auch einmal die rechtliche Möglichkeit einer Impfpflicht beleuchten.

Und da gibt es für Impfgegner eine ganz schlechte Nachricht: Rechtlich gesehen wäre eine Impfpflicht durchaus möglich und eine Klage beim EGMR würde krachend scheitern. Ein Fall aus dem Jahr 2012, in dem ein Fall  aus der Ukraine verhandelt wurde, gab es ein klares Urteil: Eine Impfpflicht gegen Diphtherie wurde ausdrücklich erlaubt. Das Interesse des öffentlichen Gesundheitsschutzes wurde höher bewertet, als die körperliche Integrität des Beschwerdeführers.

Und auch in Österreich gibt es Beispiele: Früher gab es die Pflicht, sich gegen Pocken impfen zu lassen. Und als aktuelles Beispiel ist die Steiermark: Da gibt es eine Masern-Impfpflicht für das im Gesundheitsbereich tätige Personal.

Schon aufgrund des Epidemiegesetzes aus dem Jahr 1950 haben in Österreich die Gesundheitsbehörden die Möglichkeit, für bestimmte Berufsgruppen eine Impfung verpflichtend anzuordnen. So weit der Arbeitsrechtsexperten Philipp Brokes von der Arbeiterkammer Wien. Verfassungsrechtlich dürfte dem also nichts im Weg stehen.

Sollte es also hart auf hart kommen, hätten Beschwerden wenig Aussicht auf Erfolg. Das Einzige, was erreicht werden könnte, ist eine Verzögerung und ein weiteres Ausbreiten der Pandemie. Obwohl eine Impfpflicht nach der derzeitigen Sachlage nicht vorgesehen ist, sollte man trotzdem nichts wirklich ausschließen. Schließlich hängt alles von den Zahlen ab. Und das haben wir alle gemeinsam in der Hand.

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