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Ungeimpfte wird es treffen

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Am Sonntag findet eine Videokonferenz zu den weiteren Entwicklungen statt. Am selben Abend soll das auch im Hauptausschuss des Nationalrates besprochen werden. – Der Lockdown für Ungeimpfte würde demnach am kommenden Montag beginnen und es gibt eine ganze Reihe von Maßnahmen, die ihnen nicht schmecken werden. Doch es geht nicht darum, Impfverweigerer und Maßnahmengegner glücklich zu machen. SIE tun es schließlich auch nicht für den Rest der Bevölkerung. Im Einzelnen geht es darum:

  • Die Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte werden rund um die Uhr gelten. Der eigene private Wohnbereich darf dann auch tagsüber nur aus den von früheren Lockdowns bekannten bestimmten Gründen verlassen werden. Fahrt in die Arbeit, das Erledigung notwendiger Grundbedürfnisse des täglichen Lebens (z.B. Einkauf im Lebensmittelhandel) und die Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen. Auch der Aufenthalt im Freien zur „körperlichen und psychischen Erholung“ ist erlaubt. Ich warne allerdings davor, diese Option für Treffen oder heimliche Partys zu missbrauchen. Die Frage nach Familienbesuchen von Ungeimpften dürfte sich erübrigen. Nicht umsonst heißt es AUSGANGSBESCHRÄNKUNGEN. Zu den erlaubten notwendigen Grundbedürfnissen des täglichen Lebens gehören allerdings der Kontakt mit dem Lebenspartner, engsten Angehörigen oder „einzelnen wichtigen Bezugspersonen. Erlaubt sind auch die Inanspruchnahme einer Impfung gegen COVID-19 oder die Vornahme einer Testung auf SARS-CoV-2.
  • Ungeimpften ist der Besuch etwa eines Frisörs ebenso verboten, wie der gesamte Handel, mit Ausnahme von Lebensmittelhandel, Drogerien, Apotheken, Post, Banken, Trafiken, Tankstellen.
  • Die gesamte Gastronomie bleibt für Ungeimpfte geschlossen. Abholung von Speisen und Getränken ist gestattet.
  • Outdoor-Sport alleine ist Ungeimpften erlaubt. Alle Kontaktsportarten (wie z.B. Fußball) bleiben untersagt, das Betreten von Indoor-Sportstätten wie Fitnesscenter oder Hallenbäder ebenso.
  • Das Teilnehmen an Veranstaltungen wird Ungeimpften komplett untersagt. Darunter fallen etwa Kulturevents, aber auch Hochzeits-, Geburtstags- und Jubiläumsfeiern sowie Gelegenheitsmärkte.
  • Arbeitsplatz: Wo es möglich ist, wird weiterhin Homeoffice empfohlen. Die 3G-Regel bleibt aufrecht – Ungeimpfte müssen sich rigoros testen. Homeoffice im Kaffeehaus ist untersagt. Arbeitszeitregeln gelten auch zu Hause.
  • Eheschließungen am Standesamt sind weiterhin nur in Ausnahmefällen möglich. Hochzeitsfeiern sind für Ungeimpfte untersagt.
  • An Beerdigungen dürfen wie bisher maximal 50 Personen teilnehmen. Dabei gilt die Mindestabstandsregel und MNS-Pflicht. In Innenräumen von Religionsgemeinschaften muss jedenfalls ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
  • Die Wahrnehmung von unaufschiebbaren behördlichen oder gerichtlichen Wegen, einschließlich der Teilnahme an öffentlichen Sitzungen der allgemeinen Vertretungskörper und an mündlichen Verhandlungen der Gerichte und Verwaltungsbehörden zur Wahrung des Grundsatzes der Öffentlichkeit sind erlaubt.
  • Zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum gilt ebenso eine Ausnahme, wie für die Betreuung von und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen sowie Ausübung familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten.
  • Bei Verkehrskontrollen künftig auch der 2G-Nachweis eingefordert.

Es ist „bitter“, dass man zu solchen Maßnahmen greifen muss. Schließlich ist genug Impfstoff vorhanden, dass sich jeder auch den dritten Stich verpassen lassen kann. „Zwei Drittel haben das Richtige gemacht“, mein Alexander Schallenberg. „Ich sehe nicht ein, dass diese bereit sein sollen, aus Solidarität mit den Ungeimpften ihre Freiheitsrechte zu verlieren.“ Hinweis: Diese Maßnahmen betreffen nicht diejenigen, die aus medizinischen Gründen nachweislich nicht geimpft werden dürfen. Ein Nachweis ist allerdings zu erbringen.

Ab Montag wird es alleine in Oberösterreich ca. 5.000 Impfnachweis-Kontrollen am Tag geben. Ähnliche Zahlen werden in anderen Bundesländern erwartet. Für Kinder unter 12 Jahren gelten die Bestimmungen nicht!

Eine Frage, die immer wieder im Raum steht: Darf man überhaupt zwischen Geimpften und Ungeimpften unterscheiden? Ganz klar JA – solange das medizinisch einen Sinn ergibt. Und das ist zweifellos der Fall. Es geht nicht alleine um die Anzahl der Neuinfektionen, sondern in erster Linie darum, ein Kollabieren des Gesundheitssystems zu verhindern. Und da auf Intensivstationen zwischen 80 und 90 % Ungeimpfte liegen, ist der medizinische Sinn klar.

Außerdem dürfte es eine Impfpflicht im Gesundheits- und Pflegebereich geben. Es kann nicht sein, dass Patienten von Impfverweigerern behandelt und nebenbei infiziert werden.

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Stufenplan versus klare Regeln

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Für die Meisten waren die gestrigen Infektionszahlen schockierend – zumindest für diejenigen, die sie ernst genommen haben. Das war aber leider noch lange nicht das Ende der Fahnenstange. Da sind noch keine Infektionszahlen der Reiserückkehrer, die sich ja tendenziell nur selten an Maßnahmen halten. Sonst würden sie kaum in der Weltgeschichte herumfahren und das Coronavirus einfangen, wo sie nur können.

Schon bald dürften die Zahlen zwischen 5000 und 10000 Neuinfektionen täglich liegen und auch die Belegung der Intensivstationen wird wohl schnell ein sehr kritisches Ausmaß erreichen. Dazu kommen die VW-Menschen – also die Viren-Wahnsinnigen, die eine Pandemie für eine rein politische Angelegenheit halten und alleine schon aus Trotz alles unternehmen, um Corona nicht einzudämmen.

Der Versuch der Regierung, mit dem Stufenplan für Klarheit zu sorgen, wann welche Maßnahmen einzusetzen sind, ist sicher gut gemeint, aber er führt ins Leere, wenn Verweigerer und Leugner nicht einmal die Belagszahlen glauben. Was es meiner Ansicht nach braucht, sind klare Regeln, die selbst der Dümmste versteht, denn von dieser Gattung gibt es wahrlich genug in unserem Land.

Wenn ich daran denke, wie lange es dauert, bis so viele Menschen wie möglich ins Boot geholt werden, um eine klare Vorgaben zu machen, dann hat Corona bereits einen Riesen-Vorsprung. Es braucht Entscheidungen, die verzögerungsfrei in Kraft treten. D.h. heute Vormittag beschlossen – spätestens nach 24 Stunden exekutierbar. Mit „Wenn – Dann“ Zahlen fangen insbesondere die Maßnahmenverweigerer nicht viel an, denn die größten Verschwörungstheoretiker halten Angaben über die realen Zahlen ohnehin für eine Verschwörungstheorie.

Obwohl niemand ein Interesse daran haben kann, in der Bevölkerung Unzufriedenheit zu verursachen, werden diejenigen, die selbst für das Chaos verantwortlich sind, immer das Gegenteil behaupten. Österreich steht bei den Impfmuffeln an erster Stelle. Nicht etwa, weil die Bevölkerung so strohdumm wäre, sondern weil Herr und Frau Österreicher den Trotz schon in die Wiege gelegt bekommen haben. Verweigerer und Maßnahmengegner wissen genau, dass ihr Verhalten falsch ist, aber sie machen weiter, bis der Brunnen so tief gegraben ist, dass man das Kind nicht mehr herausziehen kann. Einfach nur so, weil das Problem für sie nicht die Pandemie ist, sondern die eigene Unzufriedenheit, für die sie ja einen „Schuldigen“ brauchen.

Solche Leute stellen aber auch eine Gefahr für ihr Umfeld dar. Wer sich z.B. nicht impfen lassen will, obwohl er könnte, ist gefährlich für sein Umfeld und muss es somit meiden – im Job genauso wie in der Freizeit. Der Bund sollte einheitliche Vorgaben machen. Geimpfte und Genesene dürfen alles, Verweigerer dürfen nichts. So und nicht anders muss es laufen. Es kann nicht sein, dass die Welt Österreich zum Hochrisikogebiet erklärt, insbesondere Tourismus und Gastronomie deshalb zusammenbrechen und die heimische Regierung dafür verantwortlich gemacht wird.

Vielleicht ist es wirklich an der Zeit, dass die Natur die Notbremse zieht und für die Gesellschaft reinen Tisch macht, weil sie es selbst nicht kann. Mir tut es jedenfalls nicht leid, wenn Verweigerer, Maßnahmengegner und aggressionsgeladene Elemente dieser Gesellschaft zu Schaden kommen. Ich glaube nicht an Gott – mir reicht der Glaube an mich. Aber ich glaube an das Schicksal – an das Eigene, aber auch an das anderer Leute.

Ich schütze mich und meine Familie – mit Impfung und Masken. Mehr kann ein Einzelner nicht mehr tun. Und wenn es das Schicksal so vorsieht, werden Verweigerer, Maßnahmengegner, etc. in absehbarer Zeit auf „natürlichem Weg“ von selbst „verschwinden“. Nur Intensivstationen – die würde ich solchen Leuten nicht mehr zur Verfügung stellen.

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Volksbegehren

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Da haben die Corona-Schwätzer und Impfgegner ja einen „Super-Sieg“errungen. Mit 269.391 Unterstützern freuen sie sich jetzt schon, dass es nie wieder Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie für sie geben wird. Aber ich würde sagen – zu früh gefreut, denn so wie ich das sehe, ist alleine schon der Text illegal.

„Volksbegehren Impfpflicht: Striktes NEIN

Impfen ist ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit und eine
höchstpersönliche Entscheidung. Weder Corona (COVID-19) noch
andere Ereignisse rechtfertigen einen Zwang zu Impfungen.
Der Bundesverfassungsgesetzgeber möge daher eine Impfpflicht
verbieten und jegliche Art der Diskriminierung von Menschen ohne
Impfung verhindern. Impfen muss freiwillig bleiben! Für Minderjährige
entscheiden die Erziehungsberechtigten.
Meine Gesundheit, mein Recht: Impfpflicht NEIN!“

Nun ist es ja so, dass damit Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren auch minderjährig sind und die würde man ihrer Grundrechte, selbst zu entscheiden, komplett berauben.  Außerdem beinhaltet diese Formulierung nicht nur die Frage „Impfpflicht oder nicht“, sondern es geht auch um die Frage, dass es keine Maßnahmen geben dürfte, um die Pandemie einzudämmen.Und so ganz nebenbei wäre es absolut verfassungswidrig, wenn man Unternehmern vorzuschreiben würde, wen sie beschäftigen und wen nicht.

Wenn ich aus Gründen der Sicherheit nur Geimpfte  einstellen will, weil mir im Fall eines Clusters der Betrieb geschlossen wird, dann können 1 Million Schwurbler kommen und ich stelle trotzdem ein, wen ich will.

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Aufgeben kann man einen Brief, aber niemals sich selbst. Das ist keine Option.