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Universalrechte für einen Möchtegern-Diktator?

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Universalrechte für einen Möchtegern-Diktator?

Österreich hat eine gute Verfassung, die nicht nur die Bevölkerung schützen, sondern auch diktatorische Auswüchse verhindern soll. Doch genau diese Verfassung will ein kleiner Möchtegern-Diktator mit seiner FPÖ im Grunde genommen außer Kraft setzen, indem er sie ganz einfach „geringfügig“ ändert. Zum Glück ist das nicht ganz so einfach, wie er glaubt.

Offiziell treibt Kickl die Sorge um die Souveränität Österreichs an. Aber man muss schon genauer hinsehen, um diese perfide Strategie, die dahintersteckt, zu erkennen. Eine auf den ersten Blick nur unbedeutende Änderung des Artikel 1 der Verfassung hat es in sich. Ein entsprechender Antrag wurde bereits im Verfassungsausschuss eingebracht.

Statt „Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus“, soll es künftig heißen: „Österreich ist eine demokratische, wehrhafte, immerwährend neutrale souveräne Republik. Ihr Recht geht vom österreichischen Bundesvolk aus.“ Was bedeutet das?

Generalsekretär Christian Hafenecker und Verfassungssprecherin Susanne Fürst sehen darin eine Aufwertung der Neutralität Österreichs zu einem Verfassungsprinzip. Heikel: Beschlüsse internationaler Organisationen einschließlich der EU, deren Umsetzung Artikel 1 verletzten würde, sollen in Österreich nicht zur Anwendung kommen dürfen. Und so ziemlich JEDER Beschluss würde dem Begriff „immerwährend neutrale souveräne Republik“ entgegenstehen. Bedroht sieht Hafenecker Österreichs Souveränität gleich auf mehreren Ebenen, wie Verbrennerverbot, bargeldlosem Zahlen, Schuldenunion und dem Vorgehen im Krieg Russlands gegen die Ukraine.

Aber auch andere Beschlüsse wären komplett ausgehebelt, denn die Formulierung „internationale Organisationen“ beinhaltet auch die Menschenrechtskonvention, das internationale Kriegsverbrechertribunal und nicht zuletzt die gesamte EU. Da bräuchte es nicht einmal den von der FPÖ gewünschten Öxit, denn wenn kein Beschluss der EU ratifiziert werden müsste, kann sich der kleine Möchtegern-Diktator jeder Verpflichtung entledigen und die Rosinen herauspicken. Das Ergebnis wären allerdings Strafzahlungen für unser Land in Milliardenhöhe und das würde die Bevölkerung sehr schnell in eine Anti-EU Stimmung bringen.

Die weitere Änderung der Verfassung, welche nach FPÖ Wünschen nur mehr durch eine 4/5-Mehrheit im Nationalrat und eine Volksabstimmung geändert werden könnte, stellt nach einer möglichen Änderung gemäß den FPÖ Wünschen ein unüberwindbares Hindernis dar, weil es fast unmöglich ist, eine 4/5-Mehrheit zusammenzubringen. Das würde die Macht der Blau-Braunen auf ewig einzementieren. Man könnte diesen zweifelhaften Antrag auch als Vorbereitungen zum EU-Austritt werten.

Diese angesprochene „Souveränität“ würde eine völlige Isolation Österreichs bedeuten und alleine die Tatsache, dass unser Land gar nicht selbsterhaltungsfähig wäre, steht schon im Widerspruch den Vorstellungen der FPÖ. Wir wären ganz schnell auf dem Weg ins 18. Jahrhundert – ohne Energie, ohne ausreichende Lebensmittel und von allen Annehmlichkeiten des täglichen Lebens wären wir innerhalb eines Jahres ein Entwicklungsland wie Bangladesch. Aber Hauptsache, wir haben einen „starken Führer“, den wir alle anhimmeln können wie einst „Adolf“.

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Wenn Rechtsradikale denken

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Wenn Rechtsradikale denken

Das ist etwa so, als würde man versuchen, sich mit einem Zuchtschwein zu frisieren – bevor die Borsten in der Bürste sind. Immer den zweiten Schritt vor dem ersten. Im Fall Niederösterreich ist das ähnlich. Da gibt es Versprechen, die nicht einmal ansatzweise erfüllbar sind und andere, die wohl keinen Sinn ergeben.

So will die FPNÖ jetzt das Wirtshaussterben in Niederösterreich dadurch bekämpfen, dass eine „Wirtshaus-Prämie“ gezahlt wird. Allerdings nur für diejenigen, die ein traditionelles und regionales Speisenangebot aufweisen. Damit hoffen Landbauer und Co die Wirtshauskultur auch in Zeiten der Teuerung aufrechtzuerhalten. Dass damit auch der Chinese, der neben heimatlicher Kost auch die heimische Schnitzelsemmel anbietet, diese Prämie bekommen würde, ist nur ein Punkt, der zumindest schlecht durchdacht ist.

Der weitaus größere Haken an diesem Projekt liegt in der Leistbarkeit dieses kulinarischen Vergnügens. Diese Wirtshaus-Prämie bringt gar nichts, wenn sich der Gast den Besuch gar nicht leisten kann. Die Leerlaufkosten können damit nicht gedeckt werden.

Das „große Thema“ der FPÖ ist immer noch Corona. Und da zeigt sich das sinnbefreite Denken noch deutlicher. So findet sich im Koalitionsvertrag der Punkt:

Das Land Niederösterreich wird jene – wegen Verletzung von Corona-Beschränkungen bezahlten – Strafgelder von Amts wegen an die Betroffenen persönlich rückerstatten, die aufgrund von Bestimmungen verhängt wurden, die in der Folge vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben worden sind.

Ich habe es gestern bereits angedeutet: Das ist rechtlich unmöglich. Das bestätigen auch Verfassungsjuristen: „Geltende Bescheide sind zu vollziehen. Wenn sie nicht beeinsprucht wurden, werden sie rechtskräftig, dann gibt es keinen Grund, das zurückzuzahlen“ Gäbe es diese Möglichkeit, könnte man jede Art von Strafen irgendwann zurückfordern. Rechtskraft ist Rechtskraft und eine Rückzahlung würde unser gesamtes Rechtssystem infrage stellen.

Offenbar versuchen Landbauer & Co die Landeshauptfrau Mikl-Leitner zum Amtsmissbrauch zu drängen. Verfassungsjurist Heinz Mayer dazu: „Es gibt den Verfassungsgrundsatz, dass die Gebietskörperschaften über öffentliche Mittel zweckmäßig, rechtmäßig und sparsam zu verfügen haben. Dagegen zu verstoßen wäre Amtsmissbrauch“ Ähnlich sieht das auch Karl Stöger, Leiter des Instituts für Ethik und Recht in der Medizin. „Eine etwaige Amnestie müsste von Bundesseite kommen, und wenn, dann müsste es eine Amnestie für alle geben, nicht nur für ein einzelnes Bundesland„.

Und auch Verfassungs- und Verwaltungsjurist Peter Bußjäger ist der Ansicht, dass eine Umsetzung so gut wie unmöglich wäre, weil er bezweifelt, dass die zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden die entsprechenden Daten überhaupt noch haben. Etwas, das ich übrigens auch stark anzweifeln möchte.

Auch unsere Karo Edtstadler sagt klar: „Für mich geht sich das weder als Juristin noch als Verfassungsministerin aus„. Diese „Vereinbarungen“ sollten lt. Johanna Mikl-Leitner nicht als „Kniefall“ vor der FPÖ verstanden werden. Aber andererseits: Was sollte es sonst sein? ICH kann das Denken dieser rechtsradikalen Figuren nicht nachvollziehen – und die meisten anderen logisch denkenden Menschen wohl auch nicht.

„Gräben schließen“ kann man nicht dadurch, dass man plötzlich Ideen zum Recht macht, die nur dieses ewige „Ich will“ als Grundsatz haben. Jeder hatte Gelegenheit, etwaige Strafen zu beeinspruchen. Der Versuch, jedes einzelne Verwaltungsverfahren wieder aufzurollen und eine „Generalamnestie“ zu erlassen, ist weder verwaltungstechnisch machbar, noch wäre es Sache des Landes. So etwas ist und bleibt Bundessache und der Versuch von Landbauer, auf den Bund Einfluss zu nehmen, kann nur dem Hirn Kickls entsprungen sein.

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Menschenrechte?

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Menschenrechte?

Am Sonntag wählt Niederösterreich. Aber weiß die Bevölkerung auch, WAS sie da wählt, wenn sie einer FPÖ – und damit Udo Landbauer – die Stimme gibt? Dazu muss man schon mehr lesen, als die üblichen Propagandablättchen der Blau-Braunen.

So hat Landbauer dem Standard ein Interview gegeben, bei dem man erst zweimal hinsehen muss, um den Inhalt zu verstehen. Auf die Frage, ob er sich als Landeshauptmann den Menschenrechten verpflichtet fühlen würde, gab es nur eine ausweichende Antwort. Er würde sich nur „den Rechten der Landsleute verpflichtet fühlen“. Der Begriff Menschenrechte ist ihm zu „schwammig“, denn er unterscheidet zwischen „Staatsbürger und Nichtstaatsbürger“

Als ich das gelesen habe, war für mich die erste Frage, ob denn jede Art von Ausländern keine Menschenrechte hätten. Und dass die Menschenrechte in Österreich Verfassungsrang haben, ist ihm auch völlig egal: „Es ist die Aufgabe der Politiker, auch geltendes Recht zu ändern, wenn man der Meinung ist, es ist nicht mehr passend“ Für ihn wäre ein „eigener Grundrechtskatalog“ passender, wenn Menschenrechte zu 120.000 Asylanträgen in Österreich führen würden.

Abgesehen davon, dass es in Österreich 2022 genau 108.490 Asylanträge waren, die sowieso nicht alle bewilligt wurden und Landbauers Aussage damit eine klare Lüge ist, scheint die für ihn so gar nicht passende Verfassung eher ein lästiges Hindernis zu sein, welche ihm die Tür versperrt auf dem Weg nach oben.

Wenn es um die Klimaziele geht, hat er natürlich auch eine Antwort zur Verfügung: „Wenn die Freiheitlichen in Niederösterreich den Landeshauptmann stellen, wäre auch der Weg für Neuwahlen im Bund und einen freiheitlichen Bundeskanzler frei. Der könnte dann wesentliche Dinge geraderücken“. Hat zwar nichts mit dem Klima-Thema zu tun, aber dafür umso mehr mit Propagandareden à la Goebbels.

Also wenn Menschenrechte, die bestenfalls als Ausrede für Wirtschaftsflüchtlinge dienen, ihre Allgemeingültigkeit verlieren, kann man sich vorstellen, wie Landbauer selbst bei der eigenen Bevölkerung damit umgeht und der Umgang mit Schwächeren, Behinderten oder gar politischen Gegnern dürfte sich ähnlich abspielen, wie in den 1930er Jahren. Der „so harmlos aussehende“ Udo Landbauer könnte sich sehr schnell als tollwütiger Hund im bunten Badeanzug entpuppen. Die Aussage, dass die „Niederösterreich-Wahl“ die letzte Hürde vor vorgezogenen Bundestagswahlen sein könnte, die einen „Kanzler Kickl“ hervorbringt, lässt mich schaudern.

Und dass Landbauer Asylwerbern das Bargeld streichen will, hat er wohl irgendwo schon gelesen. Ach ja, das ist ja etwas, dass ich schon seit Jahren fordere. Aber dafür war ja keine Mehrheit zu kriegen – und wer bin ich schon, so etwas zu fordern – ohne Sitz im Parlament (Nicht einmal ein Klositz)

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Die Rattenfänger

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Die Rattenfänger

Der Bundespräsidenten-Wahlkampf ist vorbei und es wurde sehr deutlich, was die Motivation der Wähler war, einem bestimmten Kandidaten ihre Stimme zu geben. Wenn ich von den Protestwählern absehe und nur diejenigen genauer betrachte, fällt etwas auf: Die österreichische Bevölkerung wurde klar unterschätzt.

So haben sich besonders die beiden absolut rechts orientierten Kandidaten als wahre Rattenfänger entpuppt, die versucht haben, die Wähler damit zu ködern, die Regierung „rauszuschmeißen“ und nach eigenen Vorstellungen neu zusammenzustellen. Dass die Befugnisse des Bundespräsidenten gar nicht so weit reichen, hätten sie sich rechtzeitig überlegen müssen, um halbwegs glaubhaft zu sein.

Zwar kann der Bundespräsident jederzeit die Regierung ohne Begründung zu entlassen, aber es ist nicht ganz so einfach, wie es sich Gerald Grosz oder Walter Rosenkranz vorgestellt haben. Eine Willkür-Entscheidung sieht die Verfassung nämlich nicht vor. Das Parlament kann der Bundespräsident nur auf Vorschlag der Regierung entlassen und einzelne Minister können nur auf Vorschlag des Kanzlers entlassen werden – wie zum Beispiel 2019 Kickl aufgrund eines Vorschlags von Sebastian entlassen wurde.

Auch führt die Entlassung der Regierung nicht automatisch zu Neuwahlen. Diese müsste schon der Nationalrat beschließen. Außerdem müsste eine neue Regierung eine Mehrheit haben, weil ein Misstrauensantrag so eine neue Regierung sonst sofort hinauskatapultieren würde.

Eine weitere Aufgabe des Bundespräsidenten besteht darin, Gesetze auf ihre Verfassungskonformität zu überprüfen und diese dann zu unterzeichnen. Eine Blockade eines Gesetzes aufgrund persönlicher Meinung ist nicht vorgesehen. Die Ankündigung, Gesetze „einfach so“ nicht zu unterzeichnen, ist – um es einmal nett zu sagen – Dummsinn. Gesetze „verordnen“ kann ein Bundespräsident nur in absoluten Ausnahmefällen. Notverordnungen kann es nur geben, wenn das Parlament z.B. im Kriegsfall nicht zusammentreten kann.

So ist auch eine diktatorische „Alleinherrschaft“ des Bundespräsidenten nicht möglich. Notverordnungen brauchen als Basis immer Vorschläge der Bundesregierung und das Einvernehmen des Hauptausschusses des Nationalrats. Der Oberbefehl über das Bundesheer ist im Grunde genommen nur Fassade, denn die Befehlsgewalt über das Heer hat trotzdem die Verteidigungsministerin.

Spannend wäre allerdings gewesen, wie die beiden Rattenfänger Österreich im Ausland vertreten hätten. Es gibt nun einmal Personengruppen, mit denen man einfach nicht spricht und einen Gerald Grosz kann ich mir beim besten Willen nicht als Diplomaten vorstellen. Es wurden also auf dieser Seite Versprechen gemacht, die einfach nicht erfüllbar sind. Van der Bellen ist meiner Ansicht nach nur die zweitbeste Lösung, aber immer noch besser, als zwei größenwahnsinnige Rattenfänger, für die Stabilität sowieso nicht existiert, denn sie leben vom und im Chaos.

 

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Verfassungslektion für Rendi-Wagner

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Ich habe den Eindruck, dass so mancher Oppositionspolitiker erst einmal einen Grundkurs machen sollte, der über die Verfassung Österreichs informiert. Nein, ich erwarte nicht, dass z.B. Rendi-Wagner alles auf Anhieb versteht – ebenso wenig, wie andere Teile der Opposition. Aber wenigstens ein bisschen Verständnis dafür hätte ich mir schon erwartet.

Diese Aussage gibt zu denken: „Niemand steht über dem Recht!“, und: Was Recht und Unrecht betreffe, entscheidet nicht die Bevölkerung, sondern unabhängige Staatsanwaltschaften und Richter.“

Nicht die Bevölkerung? Im Umkehrschluss bedeutet das, das Staatsanwaltschaften und Richter über dem Volk stehen. Aha, dann ist die österreichische Verfassung nur so etwas Ähnliches wie der „Falter“ – ein Blättchen, das man gerne mit aufs Klo nimmt und zweckentfremdet verwenden kann.

Zu ihrer Information habe ich das einmal genauer nachgelesen. Es könnte ja sein, dass sich da etwas irgendwann in einer SPÖ Regierungsperiode geändert hat. Aber nein, da steht nach wie vor:

„Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus“ (Bundesverfassungsgesetz, Artikel 1 B-VG)

Daher gilt: Auch was Recht und Unrecht betrefft, entscheidet die Bevölkerung. Nicht im Einzelnen, aber grundsätzlich. Ich habe keinen Satz gefunden, der besagt, dass die SPÖ über Recht oder Unrecht entscheidet. Natürlich werden jetzt Oppositionsfans sagen, dass es individuell auslegbar wäre und dass man alles interpretieren kann wie man will. Aber dann könnte jeder seine eigenen Grundsätze der Verfassung kreieren. In diesem Fall würde ich liebend gerne über die „Rangordnung“ von Oppositionsparteien diskutieren. Oder ist das auch nicht genehm, liebe Rendi-Wagner?

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Wahre Worte

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Ein Vorstoß, der schon in kürzester Zeit Aufsehen erregt hat, kommt von unserem Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer. Natürlich kann man gerne unterschiedliche Auffassungen vertreten, aber an der Sinnhaftigkeit kann niemand ernsthaft zweifeln.

Konkret geht es  um die Verlagerung von illegalen Corona-Partys in Privaträume. „Ich will ja nicht in Schlafzimmer hineinschauen, aber wenn bei Privatpartys in einem Keller oder in einer Gartenhütte Exzesse gefeiert werden, muss man das auflösen können. Für bestimmte Fälle, für bestimmte Zeiten. Ich bin dafür, dass wir hier einen verfassungsrechtlich gangbaren Weg suchen.“

Nein, in Schlafzimmer hineinschauen möchte ich auch nicht. Mancherorts würde man Situationen und traurige Anblicke vorfinden, die ich mir gerne ersparen möchte. Aber Schützenhöfer stellt klar, dass es mehr Möglichkeiten geben muss – nicht nur in der Steiermark, sondern bundesweit.

Und fügt hinzu: „Für bestimmte Fälle, für bestimmte Zeiten. Ich bin dafür, dass wir hier einen verfassungsrechtlich gangbaren Weg suchen“ Ich stimme ihm voll zu. Wenn es immer mehr Verlagerungen der Infektionsketten in den privaten Bereich gibt, dann muss man auch in diesen Bereich differenzieren. Partykeller und Gartenhütten, in denen 10x so viele Personen feiern, als erlaubt sind, dürfen nicht offizielle Clubs und Veranstaltungsräume ersetzen.

Dass so ein Schritt zeitlich begrenzt sein müsste, ist völlig klar. Er wäre auch völlig sinnlos, wenn es das Risiko der Pandemie nicht mehr gibt. Aber es kann auch nicht die Ausrede gelten, dass es sich um einen Privatbereich handelt, in dem man bewusst Corona-Partys feiert und damit Andere infiziert, dann das ist und bleibt VORSATZ!

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