Wenn Rechtsradikale denken
Das ist etwa so, als würde man versuchen, sich mit einem Zuchtschwein zu frisieren – bevor die Borsten in der Bürste sind. Immer den zweiten Schritt vor dem ersten. Im Fall Niederösterreich ist das ähnlich. Da gibt es Versprechen, die nicht einmal ansatzweise erfüllbar sind und andere, die wohl keinen Sinn ergeben.
So will die FPNÖ jetzt das Wirtshaussterben in Niederösterreich dadurch bekämpfen, dass eine „Wirtshaus-Prämie“ gezahlt wird. Allerdings nur für diejenigen, die ein traditionelles und regionales Speisenangebot aufweisen. Damit hoffen Landbauer und Co die Wirtshauskultur auch in Zeiten der Teuerung aufrechtzuerhalten. Dass damit auch der Chinese, der neben heimatlicher Kost auch die heimische Schnitzelsemmel anbietet, diese Prämie bekommen würde, ist nur ein Punkt, der zumindest schlecht durchdacht ist.
Der weitaus größere Haken an diesem Projekt liegt in der Leistbarkeit dieses kulinarischen Vergnügens. Diese Wirtshaus-Prämie bringt gar nichts, wenn sich der Gast den Besuch gar nicht leisten kann. Die Leerlaufkosten können damit nicht gedeckt werden.
Das „große Thema“ der FPÖ ist immer noch Corona. Und da zeigt sich das sinnbefreite Denken noch deutlicher. So findet sich im Koalitionsvertrag der Punkt:
„Das Land Niederösterreich wird jene – wegen Verletzung von Corona-Beschränkungen bezahlten – Strafgelder von Amts wegen an die Betroffenen persönlich rückerstatten, die aufgrund von Bestimmungen verhängt wurden, die in der Folge vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben worden sind.“
Ich habe es gestern bereits angedeutet: Das ist rechtlich unmöglich. Das bestätigen auch Verfassungsjuristen: „Geltende Bescheide sind zu vollziehen. Wenn sie nicht beeinsprucht wurden, werden sie rechtskräftig, dann gibt es keinen Grund, das zurückzuzahlen“ Gäbe es diese Möglichkeit, könnte man jede Art von Strafen irgendwann zurückfordern. Rechtskraft ist Rechtskraft und eine Rückzahlung würde unser gesamtes Rechtssystem infrage stellen.
Offenbar versuchen Landbauer & Co die Landeshauptfrau Mikl-Leitner zum Amtsmissbrauch zu drängen. Verfassungsjurist Heinz Mayer dazu: „Es gibt den Verfassungsgrundsatz, dass die Gebietskörperschaften über öffentliche Mittel zweckmäßig, rechtmäßig und sparsam zu verfügen haben. Dagegen zu verstoßen wäre Amtsmissbrauch“ Ähnlich sieht das auch Karl Stöger, Leiter des Instituts für Ethik und Recht in der Medizin. „Eine etwaige Amnestie müsste von Bundesseite kommen, und wenn, dann müsste es eine Amnestie für alle geben, nicht nur für ein einzelnes Bundesland„.
Und auch Verfassungs- und Verwaltungsjurist Peter Bußjäger ist der Ansicht, dass eine Umsetzung so gut wie unmöglich wäre, weil er bezweifelt, dass die zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden die entsprechenden Daten überhaupt noch haben. Etwas, das ich übrigens auch stark anzweifeln möchte.
Auch unsere Karo Edtstadler sagt klar: „Für mich geht sich das weder als Juristin noch als Verfassungsministerin aus„. Diese „Vereinbarungen“ sollten lt. Johanna Mikl-Leitner nicht als „Kniefall“ vor der FPÖ verstanden werden. Aber andererseits: Was sollte es sonst sein? ICH kann das Denken dieser rechtsradikalen Figuren nicht nachvollziehen – und die meisten anderen logisch denkenden Menschen wohl auch nicht.
„Gräben schließen“ kann man nicht dadurch, dass man plötzlich Ideen zum Recht macht, die nur dieses ewige „Ich will“ als Grundsatz haben. Jeder hatte Gelegenheit, etwaige Strafen zu beeinspruchen. Der Versuch, jedes einzelne Verwaltungsverfahren wieder aufzurollen und eine „Generalamnestie“ zu erlassen, ist weder verwaltungstechnisch machbar, noch wäre es Sache des Landes. So etwas ist und bleibt Bundessache und der Versuch von Landbauer, auf den Bund Einfluss zu nehmen, kann nur dem Hirn Kickls entsprungen sein.
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