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Verfassungslektion für Rendi-Wagner

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Ich habe den Eindruck, dass so mancher Oppositionspolitiker erst einmal einen Grundkurs machen sollte, der über die Verfassung Österreichs informiert. Nein, ich erwarte nicht, dass z.B. Rendi-Wagner alles auf Anhieb versteht – ebenso wenig, wie andere Teile der Opposition. Aber wenigstens ein bisschen Verständnis dafür hätte ich mir schon erwartet.

Diese Aussage gibt zu denken: „Niemand steht über dem Recht!“, und: Was Recht und Unrecht betreffe, entscheidet nicht die Bevölkerung, sondern unabhängige Staatsanwaltschaften und Richter.“

Nicht die Bevölkerung? Im Umkehrschluss bedeutet das, das Staatsanwaltschaften und Richter über dem Volk stehen. Aha, dann ist die österreichische Verfassung nur so etwas Ähnliches wie der „Falter“ – ein Blättchen, das man gerne mit aufs Klo nimmt und zweckentfremdet verwenden kann.

Zu ihrer Information habe ich das einmal genauer nachgelesen. Es könnte ja sein, dass sich da etwas irgendwann in einer SPÖ Regierungsperiode geändert hat. Aber nein, da steht nach wie vor:

„Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus“ (Bundesverfassungsgesetz, Artikel 1 B-VG)

Daher gilt: Auch was Recht und Unrecht betrefft, entscheidet die Bevölkerung. Nicht im Einzelnen, aber grundsätzlich. Ich habe keinen Satz gefunden, der besagt, dass die SPÖ über Recht oder Unrecht entscheidet. Natürlich werden jetzt Oppositionsfans sagen, dass es individuell auslegbar wäre und dass man alles interpretieren kann wie man will. Aber dann könnte jeder seine eigenen Grundsätze der Verfassung kreieren. In diesem Fall würde ich liebend gerne über die „Rangordnung“ von Oppositionsparteien diskutieren. Oder ist das auch nicht genehm, liebe Rendi-Wagner?

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