Home » Beitrag verschlagwortet mit 'Verfassungswidrig'

Schlagwort-Archive: Verfassungswidrig

Im Gegensatz zu heute

Loading

Zwei Jurastudentinnen bringen jetzt die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen vor den Verfassungsgerichtshof. Sie fordern in einem Individualantrag die Aufhebung der Ausgangsbeschränkungen, weil sie ihre „Grundrechte“ ungerechtfertigt verletzt sehen. Diese Ausgangssperre wäre gesetzlich nicht gedeckt und die Ausnahmen wären zu unklar.

Zu meiner Zeit hätten wir da ein paar hinter die Löffel bekommen. Aber heute scheint es auszureichen, wenn man am Maturaball seinen Namen tanzen kann. Ihre Begründung: „Im Covid-19-Maßnahmengesetz sind Ausgangssperren nur als „Ultima Ratio“ vorgesehen. (Diese Bezeichnung haben sie sicher irgendwo abgeschrieben.) Es hätte derzeit aber noch andere Möglichkeiten gegeben, den Zusammenbruch des Gesundheitssystems zu verhindern“

Als Beispiel führen sie an: „Den Kundenbetrieb von Gewerbebetrieben einzustellen“ Da liegt die Vermutung nahe, dass es nur um Saufpartys und Massentreffen (zu welchem Zweck auch immer) geht. Diese Verordnung wäre ein „echtes Ausgangsverbot“ welches mit Hausarrest vergleichbar wäre.

Da fällt mir nur ein: Mädels, lernt etwas Vernünftiges, das Euren Fähigkeiten entspricht. DAMIT seid Ihr definitiv überfordert.

Teilen

Wieder einmal ein Schuss in den Ofen

Loading

Jetzt konnte man schon fast glauben, dass zumindest die SPÖ den Lockdown zumindest stillschweigend akzeptiert. Stattdessen war das wieder einmal ein Schuss in den Ofen. Der Wiener Rechtsanwalt Florian Horn hält einige Passagen – und es sind „zufällig“ die Wichtigsten – für rechtswidrig. Das betrifft die Ausgangsbeschränkungen und dem Partyverbot in Gärten, Garagen, Scheunen oder Schuppen.

Aber auch „Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung“ könnte aufgrund des „Bestimmtheitsgrundsatzes“ verfassungswidrig sein, weil diese Formulierung „zu wenig konkret“ wäre. Außerdem wäre die Bestimmung, wonach das „Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs“ und das „Verweilen außerhalb des eigenen privaten Wohnbereichs“ in den Nachtstunden nur zu bestimmten Zwecken zulässig ist, bedeute im Umkehrschluss, dass man sich zu dieser Zeit in fremden privaten Wohnraum nicht aufhalten darf.

Schlaues Kerlchen – genau DAS ist damit beabsichtigt. Also keine Partys in anderen privaten Wohnräumen und schon gar nicht in selbst gebastelten Ersatzlokalen wie Gärten, Garagen, Scheunen oder Schuppen. Und kontrolliert werden, dürfte das auch nicht. Eine solche Nachschau wäre „verfassungswidrig, weil unverhältnismäßig“

Wenn man aber nun im Netz ein bisschen sucht, könnte man auf den Gedanken kommen, dass es sich hier um einen klassischen SPÖ-Jünger handelt So findet sich auf Twitter ein Eintrag von ihm vom 1.10.2020:

Verfassungstag im Parlament: Fun Fact, die einzige heute noch bestehende Partei, deren Abgeordnete die Verfassung im Jahr 1920 mitbeschlossen haben, ist die SPÖ. Sicher Zufall dass Sobotka sie bei der Organisation des Festaktes vergessen hat.“

Und noch etwas hat dieser „Anwalt“ in seiner Verblendung mit diesem Satz vergessen: „Ausgangsverbot trotz offener Shops womöglich unverhältnismäßig

Diese Ausgangsbeschränkung betrifft ja primär die Nachtstunden und meines Wissens nach, sind Shopping-Touren während der Nachtstunden ohnehin normalerweise nicht vorgesehen – vorausgesetzt, man ist kein Einbrecher.

Teilen

Maskenverbrennung

Loading

Man muss schon 2x hinsehen, um es auch wirklich zu glauben. Heute findet eine Demo gegen die Corona-Maßnahmen statt, die nicht nur illegal ist, da sie schon vom Standort her nicht der Anmeldung entspricht, sondern auch einen Möchtegern-Doktor ohne Zulassung als Organisator und Redner ankündigt.

Fakt ist nämlich: Ein DOKTOR Eifler kann nicht als Organisator auftreten, weil er eben kein Doktor mehr ist. Lustig ist allerdings, dass dort Masken verbrannt werden sollen, denn genau die werden sie ab morgen brauchen. Befürworter oder nicht – ohne Masken wird es teuer und mit viel Pech kostet es auch 2 Wochen Knast.

Verfassungswidrig sind die Masken übrigens nicht – obwohl das von solchen Leuten gerne behauptet wird. Diese Demo war in der Zeit von 12 Uhr bis 13:30 angemeldet und jetzt soll plötzlich im 14 Uhr ein Treffen bei der Wr. Oper stattfinden. Vielen Dank für den Hinweis lieber Herr Eifler, so gibt es genügend Gelegenheit, mit Wasserwerfern und Tränengas anzurücken.

 

Teilen

Seite von

Profil 22020

Motto

Aufgeben kann man einen Brief, aber niemals sich selbst. Das ist keine Option.