Zwei Jurastudentinnen bringen jetzt die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen vor den Verfassungsgerichtshof. Sie fordern in einem Individualantrag die Aufhebung der Ausgangsbeschränkungen, weil sie ihre „Grundrechte“ ungerechtfertigt verletzt sehen. Diese Ausgangssperre wäre gesetzlich nicht gedeckt und die Ausnahmen wären zu unklar.
Zu meiner Zeit hätten wir da ein paar hinter die Löffel bekommen. Aber heute scheint es auszureichen, wenn man am Maturaball seinen Namen tanzen kann. Ihre Begründung: „Im Covid-19-Maßnahmengesetz sind Ausgangssperren nur als „Ultima Ratio“ vorgesehen. (Diese Bezeichnung haben sie sicher irgendwo abgeschrieben.) Es hätte derzeit aber noch andere Möglichkeiten gegeben, den Zusammenbruch des Gesundheitssystems zu verhindern“
Als Beispiel führen sie an: „Den Kundenbetrieb von Gewerbebetrieben einzustellen“ Da liegt die Vermutung nahe, dass es nur um Saufpartys und Massentreffen (zu welchem Zweck auch immer) geht. Diese Verordnung wäre ein „echtes Ausgangsverbot“ welches mit Hausarrest vergleichbar wäre.
Da fällt mir nur ein: Mädels, lernt etwas Vernünftiges, das Euren Fähigkeiten entspricht. DAMIT seid Ihr definitiv überfordert.
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