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Jetzt drehen sie völlig am Rad

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Wer? Die Impfverweigerer, die selbst eine Aufklärungskampagne als unzulässige Werbung sehen wollen. Die Eltern, die offenbar dagegen sind, dass ihre 14-jährigen Kinder geimpft werden können und durch den Innsbrucker Anwalt Christian Ortner vertreten werden, haben auf Unterlassung, verbunden mit Antrag auf eine einstweilige Verfügung beim Landesgericht Innsbruck eingebracht.

Das Land Tirol hat kurz vor Schulschluss an Mittel- und höheren Schulen Flyer mit dem Titel „Tirol impft – auch dich“ verteilt. Das Land Tirol hätte „Verheißungen wie etwa, dass mit einer Impfung dem Distanz-Learning entgangen werden könne, wieder Fußball gespielt werden dürfe und Freunde wieder face to face getroffen werden können. Auch der Gewinn eines iPhones wurde in Aussicht gestellt.“

Die klagenden Eltern würden diese „Werbung“, die ja nichts Anderes als eine Informationskampagne ist als unzulässigen Eingriff in ihre Erziehungsrechte und Beeinträchtigung in der Erfüllung ihrer Erziehungspflichten sehen.

Ich frage mich, ob Anwälte nicht ausreichend informiert sein sollten. Weiter heißt es: „Zudem sei verschwiegen worden, dass für die Impfstoffe nur eine bedingte Zulassung, also Notzulassung, vorliege – was zwangsläufig zur Folge hat, dass jeder Impfling Teilnehmer an einer klinischen Probephase ist, ob ihm das nun bewusst ist oder nicht. Daher sei es auch falsch, dass sich Jugendliche ab 14 ohne Zustimmung der Eltern dieses Arzneimittel verabreichen lassen dürfen. Gemäß Gesetz dürfe überhaupt nur für zugelassene – und damit nicht noch in Erprobung befindliche – Arzneispezialitäten geworben werden“

Das ist grundsätzlich falsch, denn abgesehen davon, dass auch bei einer „Notzulassung“ die Bestimmungen eingehalten werden und bei so einer Notzulassung lediglich mehrere Testphasen parallel laufen, scheint diesem Anwalt entgangen zu sein, dass inzwischen eine VOLLSTÄNDIGE ZULASSUNG vorliegt.

Als „Falschinformation“ wurde folgendes angeprangert: „Die Aussage, durch die Impfung sinkt das Risiko, an Corona zu erkranken und andere damit anzustecken, wäre falsch.“ Doch auch diese Aussage ist richtig und längst bewiesen.

Der grüßte Witz dabei: „Es ist wohl absurd, dass ein 16-Jähriger die Zustimmung seiner Erziehungsberechtigten einholen muss, wenn er sich ein Tattoo machen lassen will, weil dieses bei der Entfernung Narben hinterlässt. Aber ein de facto Gentherapeutikum, das oftmals erhebliche oder in seltenen Fällen sogar tödliche Nebenwirkungen nach sich ziehen kann und dessen Langzeitwirkungen noch weitgehend unbekannt sind, soll er sich ohne Zustimmung der Eltern verabreichen lassen können. Daher ist es auch falsch, dass sich Jugendliche ab 14 ohne Zustimmung der Eltern dieses Arzneimittel verabreichen lassen dürfen.“ Und das ist der größte Blödsinn, denn ab 14 Jahren muss kein Jugendlicher die Eltern fragen, ob sie sich nun impfen lassen, oder nicht. „Auch wenn ein Elternteil in dieser Situation eine Impfung ablehnen würde, kann sich die mündige minderjährige Person selbst für eine Impfung entscheiden“ Außerdem hat selbst die mRNA Impfung absolut nichts mit menschlichen Genen zu tun.

Die Stellungnahme zu so einem Blödsinn fällt auch entsprechend kurz aus: „Im gegenständlichen Impf—Informationsfolder wird u.a. darüber informiert, dass die Impfung nunmehr auch für über Zwölfjährige möglich ist und dass auch junge Menschen an Corona erkranken können. Wenn auch – für gewöhnlich – leichter“

Viel fällt mir dazu nicht ein. Vielleicht nur, dass die Impfverweigerer jetzt völlig am Rad drehen und es den Eltern offenbar nicht passt, dass Kinder unter Umständen vernünftiger sind, als die Eltern selbst.

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2 Kommentare

  1. Habe gerade unmöglich geärgert. Eine Sendung über die Donauinsel. Wird ein Althippie mit Federn bis zum.Arsch gefragt, warum er sich nicht impfen lasse. “ Ich bin gesund, die 3 G sind ein Schaas und das ist mein Leben.“

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