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Eine parallele Ärztekammer für ein paralleles Universum

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Eine parallele Ärztekammer für ein paralleles Universum

Die tschechische Idee, eine parallele Ärztekammer für Verschwörungstheoretiker, Impfverweigerer und andere sonderbare Gestalten zu gründen, hat schon etwas – meiner Ansicht nach von Anfang an ein sicheres, baldiges Ende. Scheitern wird dieses Unterfangen wohl an den finanziellen Mitteln. Diese neu gegründete PLK wird kaum dauerhaft das nötige Geld aufbringen können, denn die Mitglieder sind größtenteils auch Mitglieder der regulären tschechischen Ärztekammer ČLK und dieses Paralleluniversum wird auch in Zukunft kaum vom tschechischen Staat gestützt werden.

Der Gründer der „parallelen Ärztekammer“, Miroslav Havrda, leidet offenbar unter derselben „Störung“, wie der heimische Impf-Taliban. Auch Kickl wird es sich auf Dauer nicht leisten können, die Bevölkerung zu Dauer-Demos anzustacheln, denn neben der Impfpflicht, gab es noch weitere Änderungen, die beschlossen wurden und Gültigkeit haben. Seltsam, dass die Blau-Braunen das mit keiner Silbe erwähnt haben.

Zur Verstärkung der Überprüfung der Einhaltung der Maßnahmen sollen auch Organe der Bezirksverwaltungsbehörde, der Aufsichtsorgane des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes und der Arbeitsinspektion in ihren Befugnissen jenen der Bezirksverwaltungsbehörde gleichgestellt werden. gelten soll die Regelung bis zum Ende des  Impfpflichtgesetzes am 31. Januar 2024.

Die Strafen wurden empfindlich erhöht. Wer also ohne 2G- oder 3G-Nachweis eine Betriebsstätte oder einen Arbeitsort betritt oder befährt, ein Verkehrsmittel benutzt oder die im Gesetz festgelegten Orte betritt oder befährt, begeht eine Verwaltungsübertretung. So weit ist das klar.

Betreten und befahren ohne Nachweis werden zu eigenen Tatbeständen mit Strafen von 50 bis 1.000 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 2.000 Euro oder (bei Uneinbringlichkeit) bis zu eine Woche Haft. Inhaber von Betriebsstätten oder Arbeitsorten und Betreiber von Verkehrsmitteln, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen trifft es härter. Bei Verstößen gegen den Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr wird es noch teurer: Geldstrafe von 360 Euro bis zu 7.200 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 14.400 Euro und im Nichteinbringungsfall eine Freiheitsstrafe von bis zu vier Wochen. Es lohnt sich also nicht wirklich, die Regeln zu ignorieren.

Ich denke, diese kleine Änderung nebenbei haben nicht alle mitbekommen und sie ist zulässig, denn sie ist abseits vom Impfpflichtgesetz beschlossen worden und fällt daher auch nicht unter die Versicherung, dass keine Ersatzfreiheitsstrafen für Verstöße gegen das Impfpflichtgesetz vorgesehen sind. es handelt sich um den § 8 des COVID-19-Maßnahmengesetzes verankerten Strafrahmen, der aus Gründen der Spezial- und Generalprävention gleichmäßig erhöht wurde.

Auch das dürfte in Kickls Paralleluniversum nicht so gut ankommen. Aber er kann ja gerne weiterhin ohne Maske und ohne Abstand mit seinen Jüngern demonstrieren. Damit sorgen die Demonstranten für eine durchaus respektable Erhöhung der Finanzen bei der medizinischen Versorgung.

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