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Spannend

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Eigentlich gebe ich nicht so viel darauf, was die Presse so schreibt. Was aber in der Kronenzeitung zu lesen ist, dürfte echt noch spannend werden: Am Freitag soll im Nationalrat die Polizei ermächtigt werden zum Zweck der Quarantäne – Einhaltung auch Privatwohnungen kontrollieren zu dürfen.

Außerdem soll es bundesweit eine Registrierungspflicht in der Gastronomie, Hotellerie sowie in Sportstätten, Freizeit- und Kultureinrichtungen geben. Auch soll eine Registrierungspflicht in in Spitälern und Altenheimen vorgeschrieben werden. Die Regel ist bis Mitte kommenden Jahres befristet.

Namen und Angaben wie Telefonnummer und E-Mail-Adresse sowie Aufenthaltsdauer sollen festgehalten werden. Allerdings nur, wenn man sich länger als 15 Minuten in der Einrichtung oder bei der Veranstaltung aufhält.Museen, Bibliotheken, Spielhallen oder Bäder gehören auch dazu. Und hier kommt der Spannungsfaktor: Welcher Spielsüchtige lässt sich am Ort seiner Begierde registrieren, wenn nicht einmal der Ehepartner weiß, wohin das Haushaltsgeld verschwindet?

Privatbereich, Versammlungen und der Handel sind jedenfalls ausgeschlossen. Doch gerade Versammlungen wären Infektionsherd Nr.1, weil dort kaum Abstände eingehalten und Masken getragen werden. Essen abholen darf man sich natürlich ohne Registrierung. Es wäre aber sowieso eine Sauerei, wenn man auf ein vorbestelltes Essen länger als 15 Minuten warten müsste.

Jörg Leichtfried sieht hier allerdings einen massiven Eingriff ins Privatleben, noch dazu, wo die Regelung unbefristet wäre und es keine Begutachtung gegeben hat. Mitte kommenden Jahres sehe ich nicht als unbefristet an. Mir fehlt da nur eine winzige Kleinigkeit: Darf mich die Polizei zu nächtlicher Stunde aus dem Bett klingeln, um zu sehen, ob ich auch zu Hause bin? Böse Falle, denn ich weiß, wie ich reagiere, wenn man mich aus dem Schlaf reißt. Gut für alle, dass ich nicht in Quarantäne bin.

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Ein Kommentar

  1. Das war wohl doch nicht so einfach. Betriebsstätten, Verkehrsmittel, sonstige Gebäude und Ortschaften betreten kann, wenn dies zu Corona-Erhebung und Bekämpfungsmaßnahmen dringend nötig ist. Der private Wohnbereich darf aber nicht betreten werden.

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