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Aus Anschobers Kuriositätenkabinett

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Manche Verordnungen zeigen nicht nur die Komplexität der Verordnungen, sondern auch, wie widersinnig so Manches zu sein scheint. Das Eigenartigste kommt wieder einmal aus Anschobers Kuriositätenkabinett.

Schon einmal gab es solche Fälle im Bezirk Hermagor und man sollte glauben, dass gewisse widersinnige regeln inzwischen geändert wurden. Doch nichts dergleichen. Die skurrile Strafenserie geht weiter. Mehr als ein Dutzend Corona-Positive nun diese Strafe von 300 € zahlen, weil sie wiederum mit ihrem Partner zusammenleben.

Sie leben zwar seit Jahren gemeinsam in ihrem Hauptwohnsitz und wurden offenbar nicht einmal auf Verstöße kontrolliert. Dabei dürfen Infizierte die Wohnung weder verlassen und auch ihre Partner dürfen nirgendwo hin, weil sie ja als K! Personen gelten. Die Strafen wurden ausgesprochen, weil die Partner der Corona-Infizierten sich nicht abgesondert, also nicht die gemeinsame Wohnung verlassen hätten.

Die Ausgangssperre schreibt vor, dass sich ab 20 Uhr Jeder in seiner Wohnung zu befinden hat. Durch das Nächtigungsverbot dürfen die Betroffenen auch nicht in ein Hotel und zu Freunden und Verwandten dürfen sie wegen der Infektionsgefahr auch nicht.

Die Behörde denkt aber nicht daran, die Fälle einzustellen. Sie fordert hingegen Beweise dafür, dass der Sicherheitsabstand von zwei Metern in den eigenen vier Wänden einhalten und sich auch an alle anderen Sicherheitsmaßnahmen gehalten wird. das bedeutet unter anderem auch, keine Gegenstände gemeinsam zu benutzen und natürlich auch zu Hause FFP2-Masken zu tragen.

Und die Behörde? Sie sagt, dass diese Fälle nicht eingestellt werden dürfen, weil sonst Amtsmissbrauch vorliegen würde. Spannend ist für mich aber die Frage, was die Behörde z.B. in meinem Fall sagen würde – wo meine Frau auch gleichzeitig meine Pflegekraft ist. Und das sogar offiziell!

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Wird nicht funktionieren

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Es scheint so, als würde sich eine gewisse Hilflosigkeit wegen Corona breit machen. Wenn man die Idee von Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer betrachtet, die ein „Freitesten“ von Restriktionen mit zweifelhaften Methoden ermöglicht, könnte man diesen Eindruck gewinnen: „Wer sich regelmäßig testen lässt, soll mehr Freiheiten im Alltag bekommen. Als eine Art Ausweis soll die Stopp-Corona-App dienen. Damit soll auch die „Zettelwirtschaft“ in der Gastronomie ein Ende haben.“

Die Presse kolportiert: „Nur mit Teilnahme an Massentest aus Hausarrest“ Der Lockdown soll bis 17. Januar verlängert werfen. Danach soll man sich aber aus der strengen Ausgangssperre bei einem Antigen-Massencheck heraustesten können. Diesen Plan möchte die Bundesregierung heute am frühen Abend nach einer Videokonferenz vorstellen.

So etwas kann aber aus mehreren Gründen nicht funktionieren: Viele werden sich fragen, was der Massentest daran ändern sollte, wenn die Geschäfte sowieso größtenteils zu haben und das Gastgewerbe ohnehin bis auf Weiteres geschlossen bleibt.

Als „Eintrittskarte“ in die nächste Kneipe kann diese Freitestung sowieso nicht funktionieren, denn wie sollte man das nachweisen? Tatsächlich mit einer völlig unbrauchbaren Stopp-Corona-App? Fakt ist: Diese App funktioniert nur dann, wenn man sich selber als Infiziert definiert und das werden gerade Diejenigen, die es betrifft kaum machen, weil sie in diesem Fall nichts auf der Straße zu suchen hätten.

Und dann ist die Funktionsweise, die Bluetooth verwendet so ausgelegt, dass die Reichweite dieser App mehrere Meter DURCH MASSIVE WÄNDE anschlägt. Im Klartext: Jemand, der straßenseitig im Erdgeschoss wohnt, wird von so ziemlich Jeden, der sich kurzfristig auf der Straße zu einem Gespräch vor dem Haus aufhält, in eine Art Dauer-Quarantäneschleife geschickt. Aus diesem einfachen Grund werde ich diese App in keinem Fall installieren, denn die Reichweite von Bluetooth habe ich selbst getestet.

Es wird also aus mehreren Gründen nicht funktionieren. Und wer darauf vertraut, dass Jeder brav einen möglichen Infizierten-Status in der App speichert, der glaubt auch an warmes Vanilleeis im Winter.

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Im Gegensatz zu heute

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Zwei Jurastudentinnen bringen jetzt die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen vor den Verfassungsgerichtshof. Sie fordern in einem Individualantrag die Aufhebung der Ausgangsbeschränkungen, weil sie ihre „Grundrechte“ ungerechtfertigt verletzt sehen. Diese Ausgangssperre wäre gesetzlich nicht gedeckt und die Ausnahmen wären zu unklar.

Zu meiner Zeit hätten wir da ein paar hinter die Löffel bekommen. Aber heute scheint es auszureichen, wenn man am Maturaball seinen Namen tanzen kann. Ihre Begründung: „Im Covid-19-Maßnahmengesetz sind Ausgangssperren nur als „Ultima Ratio“ vorgesehen. (Diese Bezeichnung haben sie sicher irgendwo abgeschrieben.) Es hätte derzeit aber noch andere Möglichkeiten gegeben, den Zusammenbruch des Gesundheitssystems zu verhindern“

Als Beispiel führen sie an: „Den Kundenbetrieb von Gewerbebetrieben einzustellen“ Da liegt die Vermutung nahe, dass es nur um Saufpartys und Massentreffen (zu welchem Zweck auch immer) geht. Diese Verordnung wäre ein „echtes Ausgangsverbot“ welches mit Hausarrest vergleichbar wäre.

Da fällt mir nur ein: Mädels, lernt etwas Vernünftiges, das Euren Fähigkeiten entspricht. DAMIT seid Ihr definitiv überfordert.

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Hauptausschuss

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Der Forderung, wichtige Corona-Maßnahmen im Hauptausschuss des Parlaments zu klären, wurde nachgekommen. Das Ergebnis überrascht nicht besonders. Mit großer Mehrheit (inklusive den Stimmen der SPÖ) wurden die aktuellen Maßnahmen beschlossen. Das gilt sowohl für den Lockdown, als auch für die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen.

Der FPÖ, die grundsätzlich gegen jede Maßnahme stimmt, dürfte damit Schwierigkeiten haben, auch nur einen Punkt anzufechten. Diese Maßnahmen treten daher am 00 Uhr in der Nacht zu Dienstag in Kraft.

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Wieder einmal ein Schuss in den Ofen

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Jetzt konnte man schon fast glauben, dass zumindest die SPÖ den Lockdown zumindest stillschweigend akzeptiert. Stattdessen war das wieder einmal ein Schuss in den Ofen. Der Wiener Rechtsanwalt Florian Horn hält einige Passagen – und es sind „zufällig“ die Wichtigsten – für rechtswidrig. Das betrifft die Ausgangsbeschränkungen und dem Partyverbot in Gärten, Garagen, Scheunen oder Schuppen.

Aber auch „Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung“ könnte aufgrund des „Bestimmtheitsgrundsatzes“ verfassungswidrig sein, weil diese Formulierung „zu wenig konkret“ wäre. Außerdem wäre die Bestimmung, wonach das „Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs“ und das „Verweilen außerhalb des eigenen privaten Wohnbereichs“ in den Nachtstunden nur zu bestimmten Zwecken zulässig ist, bedeute im Umkehrschluss, dass man sich zu dieser Zeit in fremden privaten Wohnraum nicht aufhalten darf.

Schlaues Kerlchen – genau DAS ist damit beabsichtigt. Also keine Partys in anderen privaten Wohnräumen und schon gar nicht in selbst gebastelten Ersatzlokalen wie Gärten, Garagen, Scheunen oder Schuppen. Und kontrolliert werden, dürfte das auch nicht. Eine solche Nachschau wäre „verfassungswidrig, weil unverhältnismäßig“

Wenn man aber nun im Netz ein bisschen sucht, könnte man auf den Gedanken kommen, dass es sich hier um einen klassischen SPÖ-Jünger handelt So findet sich auf Twitter ein Eintrag von ihm vom 1.10.2020:

Verfassungstag im Parlament: Fun Fact, die einzige heute noch bestehende Partei, deren Abgeordnete die Verfassung im Jahr 1920 mitbeschlossen haben, ist die SPÖ. Sicher Zufall dass Sobotka sie bei der Organisation des Festaktes vergessen hat.“

Und noch etwas hat dieser „Anwalt“ in seiner Verblendung mit diesem Satz vergessen: „Ausgangsverbot trotz offener Shops womöglich unverhältnismäßig

Diese Ausgangsbeschränkung betrifft ja primär die Nachtstunden und meines Wissens nach, sind Shopping-Touren während der Nachtstunden ohnehin normalerweise nicht vorgesehen – vorausgesetzt, man ist kein Einbrecher.

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War zu erwarten

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In der gerade zu Ende gegangenen Pressekonferenz wurde erwartungsgemäß der Lockdown bzw. die erweiterten Maßnahmen bis Ende November verkündet. Die Punkte waren weitgehend schon vorher bekannt, darum ist viel interessanter, was so am Rande passiert ist.

Schon im Vorfeld hat sich Herbert Kickl zu Wort gemeldet und darauf hingewiesen, dass die Ausgangssperre von 20 Uhr bis 6 Uhr unzumutbar wäre und dass es so etwas das letzte Mal 1934 gegeben hätte. Offenbar eine für die FPÖ sehr einprägende Zeit – wo sie doch aus diesem Sumpf heraus entstanden ist. Der Mann kennt sich aus. Jedenfalls fügt er hinzu, dass wir „diese Zeit nie wieder haben wollen“ Ausgerechnet er, der nicht vor gar so langer Zeit Zitat: „Flüchtlinge in Lagern konzentrieren wollte“.

Und auch der Wr. Bürgermeister hat einen sinnlosen Kommentar verankert: Hilfen (bis zu 80 % des Vergleichszeitraumes im Vorjahr) darf es nur geben, wenn keine Mitarbeiter gekündigt werden. Genau dieser Punkt ist aber bereits in der Verordnung drin. Aber Hauptsache, er hat etwas gesagt. Interessant ist aber dass von dieser Seite nicht über die Höhe diskutiert wurde, sondern es ging nur um das Wort „RASCH“ das in fast jedem Satz zu hören war. Aber rasch bedeutet für die SPÖ wohl eher „ungeprüft“ mit dem „Wort des Unternehmers“ als Grundlage. Immerhin: Den Umsatz des Vergleichszeitraumes muss man nachweisen. Ein Umsatz, der vielleicht zu 50 % am Finanzamt vorbei eingenommen wurde, zählt also nicht.

Ich sehe in diesem Teil-Lockdown nicht ganz so viele Einschränkungen wie beim letzten Mal. Wir werden also alle zusammen gut damit umgehen können.

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Beschränkungen

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Dass es wieder zu einem Lockdown kommen wird, war angesichts der steigenden Infektionszahlen zu erwarten – auch wenn es nur ein „Teil-Lockdown“ ist. Neu dürften aber die zu erwartenden nächtlichen Ausgangsbeschränkungen von 20 Uhr bis 6 Uhr sein. Daher richten sich die neuesten Widerstände gegen diese Beschränkungen.

#  „Kurz gesagt, ab 20h bekommt man in der 2 Mio. Stadt Wien nichts mehr zum Essen. Viel Spaß den Polizisten im Nachtdienst.“ ist nur einer der beschränkten Kommentare, die im Netz zu finden sind. Natürlich hat in Wien kein Mensch ausreichende Lebensmittelvorräte, um 10 Stunden ohne Einkauf zu überleben. Man könnte glauben, dass auf diese Art die Hälfte aller Wiener in dieser Zeit verhungern müssen.

#  Auch eine interessante Aussage: „Ich lasse mich sicher nicht ab 20 Uhr zu Hause einsperren. Die Geldstrafe kalkuliere ich mit ein. Wird sowieso wieder aufgehoben“ Dumm ist nur, dass diesmal alles rechtlich abgesichert ist und neben Geldstrafen auch Ersatzarrest droht.

Dass mit dieser Maßnahme lediglich größere nächtliche Zusammenkünfte – egal in welchem Bereich – verhindert werden sollen, ist wohl für die „Beschränkten“ nicht nachvollziehbar. Doch ohne diese Maßnahmen rechne ich mit mehr als 10.000 Neuinfektionen in 24 Stunden spätestens Ende nächster Woche. Die Menschen blenden immer häufiger jede Vernunft aus. Gleichzeitig wären Diejenigen aber die Ersten, die nach einem Intensivbett schreien würden, wenn klar ist, dass sie selbst betroffen sind, und zwar genügend Betten vorhanden wären, aber eben kein entsprechendes Personal.

Es ist klar, dass wir zwar mitten in der 2. Welle sind, aber der theoretische Höhepunkt noch lange nicht erreicht ist. Der kommt erst, wenn Corona und die Grippewelle zeitlich zusammen fallen. Ein „Normalzustand“ in Bezug auf Gesundheit und Wirtschaft wird noch lange – sehr lange dauern – falls es überhaupt jemals wieder eine „Nach Corona = vor Corona“ geben wird. Es wird sich Einiges ändern. Die Ausrichtung der Wirtschaft ebenso, wie der Alltag in Beruf und Administration. Und die Bevölkerung wäre gut beraten, sich mit dieser Tatsache anzufreunden, denn wer sich nicht anpassen will, der wird vermutlich langfristig auf der Strecke bleiben.

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Aufgeben kann man einen Brief, aber niemals sich selbst. Das ist keine Option.