Manche Verordnungen zeigen nicht nur die Komplexität der Verordnungen, sondern auch, wie widersinnig so Manches zu sein scheint. Das Eigenartigste kommt wieder einmal aus Anschobers Kuriositätenkabinett.
Schon einmal gab es solche Fälle im Bezirk Hermagor und man sollte glauben, dass gewisse widersinnige regeln inzwischen geändert wurden. Doch nichts dergleichen. Die skurrile Strafenserie geht weiter. Mehr als ein Dutzend Corona-Positive nun diese Strafe von 300 € zahlen, weil sie wiederum mit ihrem Partner zusammenleben.
Sie leben zwar seit Jahren gemeinsam in ihrem Hauptwohnsitz und wurden offenbar nicht einmal auf Verstöße kontrolliert. Dabei dürfen Infizierte die Wohnung weder verlassen und auch ihre Partner dürfen nirgendwo hin, weil sie ja als K! Personen gelten. Die Strafen wurden ausgesprochen, weil die Partner der Corona-Infizierten sich nicht abgesondert, also nicht die gemeinsame Wohnung verlassen hätten.
Die Ausgangssperre schreibt vor, dass sich ab 20 Uhr Jeder in seiner Wohnung zu befinden hat. Durch das Nächtigungsverbot dürfen die Betroffenen auch nicht in ein Hotel und zu Freunden und Verwandten dürfen sie wegen der Infektionsgefahr auch nicht.
Die Behörde denkt aber nicht daran, die Fälle einzustellen. Sie fordert hingegen Beweise dafür, dass der Sicherheitsabstand von zwei Metern in den eigenen vier Wänden einhalten und sich auch an alle anderen Sicherheitsmaßnahmen gehalten wird. das bedeutet unter anderem auch, keine Gegenstände gemeinsam zu benutzen und natürlich auch zu Hause FFP2-Masken zu tragen.
Und die Behörde? Sie sagt, dass diese Fälle nicht eingestellt werden dürfen, weil sonst Amtsmissbrauch vorliegen würde. Spannend ist für mich aber die Frage, was die Behörde z.B. in meinem Fall sagen würde – wo meine Frau auch gleichzeitig meine Pflegekraft ist. Und das sogar offiziell!
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