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Wenn Kliniken verklagt werden

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Meistens ist ein Kunstfehler dafür verantwortlich. Allerdings weiß ich aus eigener Erfahrung, dass so ein Kunstfehler noch so eindeutig sein kann. Wirklich Chancen auf eine erfolgreiche Klage besteht nicht. Immerhin braucht man dafür auch ein Gutachten von einem anderen Arzt und eine Krähe hackt der Anderen kein Auge aus.

Was aber jetzt aus Griechenland berichtet wird, dürfte der vorläufige Gipfel der Frechheit sein. Ein Corona-Patient verklagt das Universitätsklinikum, nicht weil man ihn falsch behandelt hätte, sondern weil sein Aufenthalt auf der Intensivstation seiner Meinung nach sehr lange gedauert hätte. Um das nochmalige lesen zu ersparen, die Kurzfassung: Dem Patienten wird sein bisschen Leben gerettet und jetzt soll das Krankenhaus dafür zahlen. Die Mitarbeiter des Krankenhauses: „Wir haben ihn gerettet und er verklagt uns.“

Außerdem wollte der Patient eine Probe zur Untersuchung an eine andere Stelle (außerhalb des Krankenhauses) schicken, weil er nicht geglaubt hat, dass es sich um eine Corona-Infektion handelt. Dass dieser Patient natürlich nicht geimpft war, versteht sich da schon fast von selbst.

Eines ist klar: Damit wird es den Krankenhäusern künftig sehr leicht gemacht, ungeimpfte Verweigerer und Corona-Leugner abzulehnen und am Besten gleich in einen entsprechenden LKW einzuladen – für den Abtransport zum Krematorium – wenn andere Patienten, die tatsächlich abgewiesen werden müssen, weil keine Intensivbetten zur Verfügung stehen.

Wenn wir jetzt auch noch Ärzte vor solchen Leuten schützen müssen, dann muss auch entsprechend gehandelt werden – so traurig das auch dann für die Angehörigen sein muss.

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