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Die Antidiskriminierungsstelle Steiermark

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Derartige Organisationen melden sich seltsamerweise immer dann, wenn zwar eine Mehrheit in unserem Land massiv gefährdet wird, aber eine Minderheit aus Trotz keine Regeln befolgen will. Die geplanten Ausgangsbeschränkungen nur für Ungeimpfte sieht die Antidiskriminierungsstelle Steiermark als diskriminierenden Vorgangsweise an, die im Widerspruch zum Gleichheitsgrundsatz stehen würde.

Daniela Grabovac, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle meint: „Der Lockdown für Ungeimpfte ist gleichzusetzen mit einem Freiheitsentzug für einen Teil der Bevölkerung“ Dieser setzt sich aus unterschiedlichen Personengruppen zusammen, für die es ebenso unterschiedliche Gründe gibt, sich nicht impfen zu lassen.

Doch es gibt NUR EINEN Grund, sich nicht impfen zu lassen. Wenn medizinische Umstände dagegen sprechen und jemand aus diesen Gründen nicht geimpft werden kann. Und sie legt nach: „Menschen mit Allergien oder Vorerkrankungen bzw. Behinderungen zählen ebenso zu der Gruppe der Ungeimpften wie jene, die eine Impfung aus religiösen Gründen ablehnen.“

Hier ist der erste Teil des Satzes schon einmal absolute Dummschwätzerei, denn das sind eben medizinische Gründe und mit einem entsprechenden Attest und einem PCR-Test ist diese Gruppe von der Ausgangssperre gar nicht betroffen. Religiöse Gründe für die Ablehnung der Impfung gibt es nicht! Wer sich darauf beruft, andere gefährden zu dürfen, weil es seine „Religion“ vorschreiben könnte, soll gefälligst dorthin gehen, wo seine Religion „Gesetz“ ist.

Sie verweist auf eine NICHT VERBINDLICHE Resolution des Europarates von Februar 202, in der es u.a. heißt, dass niemand politisch, sozial oder anderweitig unter Druck gesetzt werden, sich impfen zu lassen, wenn er oder sie dies nicht möchte. Weiters ist laut dieser Resolution Sorge zu tragen, dass es keine Diskriminierungen gegenüber Personen gibt, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können oder wollen. Nun ist es aber so, dass genau dieser Teil, der nicht geimpft werden kann, gar nicht betroffen ist und WOLLEN kann man viel. Zum Beispiel WOLLEN andere Leben und Gesundheit erhalten und das steht über dem Willen von einigen Schwurblern.

Schade, dass es manchen Leuten ein unüberwindbares Hindernis zu sein scheint, richtig lesen und auch den Sinn verstehen zu können. Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle dürfte dafür ein klassisches Beispiel sein. Gleichbehandlung bedeutet nicht, Äpfel mit Mandarinen zu vergleichen. Wo meldet sich die Antidiskriminierungsstelle, wenn es darum geht, Leben und Gesundheit ÜBER den Willen von Trotzköpfen zu stellen? Schweigen im Walde…

 

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