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Neue Regeln

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Neue Regeln

Mit der heutigen Pressekonferenz wurden neue Regeln zu den Corona-Maßnahmen bekannt gegeben. Um genau zu sein, handelt es sich um „Regeln“, die schrittweise aufgehoben werden, weil sich sowieso kaum jemand daran gehalten hat.

Der Handel spielt da auch nicht mehr mit, weil die Meisten schlicht zu faul sind, die 2-G Regel zu kontrollieren und auch nicht auf die Impfverweigerer verzichten wollen, die offenbar auch im Gastgewerbe die „besten Kunden“ sind. Wen überrascht es, wenn man die Flut an Bierdosen entlang der Demonstrations-Linie sieht. Ich hoffe nur, dass die Betreffenden auch wissen, was „STUFENWEISE“ bedeutet. Zweifel sind berechtigt.

  • Mit 5. Februar soll Gastro-Genuss zumindest wieder bis 24 Uhr möglich sein. Die Sperrstunde wird also nach hinten verlagert. Discos und Clubs bleiben natürlich weiterhin im Lockdown. Statt 25 Personen dürfen dann wieder 50 Personen an Veranstaltungen teilnehmen.
  • Ab dem Samstag in der zweiten Februar-Woche (2.2. 1022) dürfen Ungeimpfte auch wieder Waren, die über den täglichen Bedarf hinausgehen, einkaufen. Die FFP-2 Maskenpflicht bleibt aufrecht.
  • Ab 19.2.2022 dürfen auch Ungeimpfte wieder in die Gastronomie. Für die Regierung ist 3G in Gastronomie und Tourismus ab 19.2. wieder ausreichend.

Hintergrund dürfte die Erwartung sein, dass der Höhepunkt der Omikron-Welle für Anfang Februar erwartet wird und nicht, wie der Impf-Taliban und seine Jünger, mit Sicherheit behaupten werden, aufgrund ihres „Drucks“ auf die Regierung. Ein Beispiel für den Größenwahn von Kickl ist der eigene „Demokalender„, der trotz der Lockerungen Demonstrationen fix zumindest bis Anfang März vorsieht. Es geht also keineswegs um die „so grausame Benachteiligung“ der Impfverweigerer, sondern um die Macht- und Rachegelüste eines politischen Zwerges.

Mir gehen diese Lockerungen bereits viel zu weit und ich hätte sie erst dann genehmigt, wenn eine Impfquote von 90 bis 95 % österreichweit erreicht ist. Das verstehe ich unter Verantwortung gegenüber der Bevölkerung. Ob ich damit Unruhen in Kauf nehmen würde, wurde ich gefragt. Die Antwort ist ganz einfach: Die kommen sowieso, weil es für die Brandstifter eben NICHT um Corona geht. Das Virus war bisher nur ein willkommener Anlass, den Umsturz-Fantasten einen Hintergrund zu liefern, der nach Außen hin glaubhaft wirkt.

Die Demos werden also weitergehen und auch die damit verbundenen Gewalttätigkeiten. Ein Appell an die Nazis, ihre angefressenen Natur-Sitzkissen zu Hause zu lassen, würde also ins Leere gehen. Die Frage ist nur, wie die „echten“ Demonstranten, die tatsächlich für ihre „Freiheiten“, die sie als Impfverweigerer übrigens nicht verdienen, ihr „Wir sind das Volk Geschrei“ rechtfertigen wollen.

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Der Handel und 2 G

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Der Handel und 2 G

Ab heute gibt es deutlich strengere Kontrollen der 2 G Regel im Handel. Für diejenigen, die es „einfacher“ brauchen: Alle, die nicht geimpft oder genesen sind, bleiben im Lockdown. Das bedeutet, dass der „normale Handel“ bzw. der Erwerb von Waren, die nicht unter die üblichen Lockdown-Regelungen fallen,  in Geschäften für alle, die keinen Nachweis über die 2 G Regel verfügen, verboten ist.

Zur Kontrolle können Handelsangestellte die Green Check App auf ihrem Handy installieren. Damit ist der QR-Code im Impfnachweis der Kunden lesbar. Sollten Kunden den 2G-Nachweis nicht erbringen können, müssen diese die Waren zurückgeben und sofort das Geschäftslokal verlassen.

Die sogenannte „Bändchenlösung“ wäre zwar besonders in Einkaufszentren einfacher zu handhaben, ist aber trotzdem nicht praktikabel, weil damit erstens für jeden erkennbar ist, welchen Impfstatus ein Kunde hat und dann ist es auch kaum möglich, jemandem zwar den Zutritt zu gewähren, aber gleichzeitig eingekaufte Waren zu kontrollieren, die sich bei Kunden ohne 2-G Nachweis nur auf Grundbedürfnisse beschränken dürfen.

Es gibt ja in Einkaufszentren auch Lebensmittelgeschäfte mit erweitertem Warensortiment. Lebensmittel dürfen von Kunden ohne 2-G Nachweis zwar eingekauft werden, nicht aber Nonfood Artikel, die nicht zu Grundbedürfnissen gehören, wie zum Beispiel Textilien, Hobbyartikel oder Spielwaren. (Beispiel Interspar & Co) Darum darf auch in solchen Geschäften der Einkauf kontrolliert werden. Und nicht nur das. Der Handel ist verpflichtet, die 2-G Regel zu kontrollieren und die Strafen bei Nichtbeachtung können bis zur Schließung des Geschäfts gehen.

Daher ist es auch sinnlos, im „Geschäft“ eine  Zwergenaufstand zu machen und dem Personal aggressiv gegenüberzutreten, denn es erfüllt nur die vorgegebenen Regeln. Im Übrigen, wird es auch Überprüfungen durch Zivilbeamte geben, die genau kontrollieren, ob seitens der Handelsangestellten entsprechende Kontrollen vorgenommen werden.

Dass an öffentlichen Orten – und damit auch im Handel (Einkaufszentren) eine FFP2-Maske getragen werden muss, versteht sich von selbst. Auch diese Vorschrift wird kontrolliert.

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Noch ein Lockdown?

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Am Donnerstag, also am Dreikönigs-Feiertag wird sich die Gesamtstaatliche Corona-Krisenkoordination (GECKO) wieder zusammensetzen. In einer Mitteilung heißt es: „Es sind sehr rasche Veränderungen zu erwarten“. Die derzeitigen Maßnahmen, wie FFP2-Maskenpflicht, Lockdown für Ungeimpfte, Beschränkungen der Sperrstunde sind allerdings angesichts der rasant zunehmenden Fallzahlen nicht ausreichend. Einzig ein kleiner Zeitgewinn kann dadurch erreicht werden.

Schon stellt sich die Frage nach einem weiteren Lockdown für ALLE. Fix ist, dass es im Anschluss an das brisante Treffen eine Pressekonferenz geben wird. Die GECKO-Leiterin Katharina Reich sagt bisher nur, dass ein weiterer Lockdown weder ausgeschlossen noch angekündigt werden. Der Molekularbiologe Ulrich Elling sieht die Situation recht düster. Er rechnet mit bis zu 50.000 Neuinfektionen pro Tag und dass Feldbetten in der Messehalle aufgestellt werden müssen.

Wie aber sollte man der Bevölkerung einen weiteren Lockdown für ALLE „verkaufen“, wo man doch weiß, dass abgesehen vom Virus, das sich rasant weiterentwickelt, die Schuldigen ganz klar zu benennen sind?

  1. Fakt ist: Die Radikalen bei den Corona-Demos werden von Mal zu Mal aggressiver und gewalttätiger.
  2. Fakt ist: Rund 90 % der Intensivbetten werden von Ungeimpften belegt und die Impfpflicht kommt spät.
  3. Es gibt kaum Kontrollen und keine Strafen, die auch wirksam wären.
  4. Fakt ist: Die bisherigen Maßnahmen erlauben zu viele Ausnahmen für Ungeimpfte.
  5. Fakt ist, dass die Regierung nur reagieren, aber nicht im Vorfeld Maßnahmen verordnen kann.
  6. Fakt ist, dass man meiner Ansicht nach keinerlei Zusammenkünfte (Demos) erlauben kann, wenn eine größere Anzahl von Menschen gefährdet wird.
  7. Fakt ist, dass es der Exekutive offenbar an Mut fehlt, anders zu agieren, als bei illegalen Demos mitzulaufen, bzw. diese zu „begleiten“.
  8. Fakt ist, dass man offenbar Erz-Nazis aus dem Ausland in Österreich ungehindert einreisen lässt.

Ein „besonders Vorbild“ dürfte die SPÖ sein. Man muss sich nur das Gruppenbild der SPÖ ansehen, das ja „angeblich“ vor Corona aufgenommen wurde. Das Social-Media-Team der Wiener SPÖ meint dazu: „Es ist ein redaktioneller Fehler passiert“. Da braucht man sich nicht wundern, wenn man sich nicht nur von einer FPÖ, sondern auch von einer SPÖ ziemlich verschaukelt vorkommt. Der Teufel steckt im Detail: Wenn man dieses Gruppenbild vergrößert, muss man sich fragen, warum denn der dritte Mann von Links eine FFP2-Maske in der Hand hält.

Auf diese Art dauert es nur wenige Tage, bis wir uns im 5. Lockdown befinden. Aber es sollte jedem klar sein, dass wir uns keine 100 Millionen pro Woche leisten können, weil auf diese Art die Menschen dazu animiert werden, sich an wirklich gar nichts zu halten.

 

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Diskussionen zwecklos

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Diskussionen zwecklos

Wenn man Kanzler ist, muss man schon eine ganze Menge Geduld beweisen. Dieses harte Los trifft mich zum Glück nicht. Ich muss nicht auf jeden Schwachsinn näher eingehen und mit Leuten diskutieren, deren „Argumente“ so weltfremd sind, dass ich mich am Liebsten auf einen zivilisierten Planeten zurückziehen würde, auf dem man Katzen isst und in zotteligen Kostümen herumläuft. Dort dürfte die Argumentationskette deutlich schlüssiger sein.

Wenn man jemandem nicht einmal die einfachsten Regeln des Zusammenlebens erklären kann, dann muss man entweder verzweifeln – was ich generell nicht mache, oder man muss für sich klarstellen: „Die müssen verrückt geworden sein“. Ein klassisches Beispiel:

„Warum akzeptiert ihr die Meinung von den Ungeimpften nicht? Jeder hat das Recht für sich selber und sein Leben zu entscheiden“ Das mag gelten, wenn es darum geht, sich vom Balkon zu stürzen, wenn unten niemand steht, der vielleicht die Füße ins Gesicht bekommen könnte, oder wenn jemand ein halbes Wildschwein futtern will, um wie Obelix auszusehen. Aber das Recht auf solche Entscheidungen endet, wo das Recht auf Schutz und Unversehrtheit der Anderen beginnt. Wer nicht begreift, dass ein Virus sich niemals an die gesellschaftlichen Spielregeln hält, der möge die Gesellschaft in Ruhe lassen und die Zeit der Pandemie alleine zu Hause abwarten.

Dass so ein „Argument“ nicht hält, sieht man an der zunehmenden Gewaltbereitschaft der Ungeimpften: „Die Ungeimpften schimpfen auch nicht über die Geimpften! So entsteht eine Gesellschaftsspaltung! Sie wollen nur die Freiheit wieder zurück und so soll es auch wieder sein!“ Nein, die Ungeimpften schimpfen nicht nur, sie werden auch tätlich gegen jeden, der auch nur daran denkt, ihre Verschwörungstheorien nicht mitzutragen. Und dass „Freiheit“ nicht nur Rechte, sondern auch Verpflichtungen bedeuten, interessiert solche Leute nicht. Und wenn ich dann Leserbriefe sehe, wie „Es kann der Gesunde nicht in Frieden leben wenn es die Regierung nicht will! Irgendwann reicht es den friedlichsten Bürger.„, dann überschreitet das jede Grenze der Realitätsverleugnung.

Mit der Aussage: „Trotzdem kann jeder selber für sich entscheiden, denn die Steuern usw. muss auch jeder selber begleichen“ wären wir in der Abteilung „Alice im Wunderland“. Steuern sind entgegen der Annahme solcher Kommentatoren keine freiwillige Spende an den Staat, sondern eine Verpflichtung!

Unser Karl Nehammer beweist wirklich eine Engelsgeduld, wenn er versucht, auch mit Verschwörungstheoretikern und anderen Impfverweigerern zu kommunizieren. Als Politiker muss man das wohl auch und zum Glück muss ich das nicht. Wie allerdings genau solche Leute auf die aktuellen Maßnahmen reagieren, bleibt abzuwarten. Kickl schärft schon seine (Pferde)hufe für die nächste Demonstration. und all seine gewalttätigen Gesellen.

Die endgültigen Regeln sehen jedenfalls so aus:

Ungeimpfte bleiben im Lockdown. Für sie gelten Ausgangssperren von 0 bis 24 Uhr, mit den bekannten Ausnahmen.

Sperrstunde in der Gastro: Geöffnet bleiben darf bis maximal 23 Uhr.

➤  Kulturgenuss wird erlaubt, maximal 1.000 Menschen (2G-Regel) dürfen zusammenkommen.

➤ Sowohl in Gastro als auch bei Kultur-Events sind zugewiesene Sitzplätze verpflichtend vorgeschrieben.

FFP2-Maske in allen geschlossenen Räumen, in der Gastro sogar am Weg zum Sitzplatz und zur Toilette.

Einzelsport in Fitnessstudios wird auch Indoor erlaubt. Bei der unmittelbaren Sportausübung entfällt die FFP2-Maskenpflicht, die am Weg zur Umkleidekabine und zur Dusche gilt.

Keine Nachtgastro (Discos und Bars sollen frühestens am 9.1.2022 wieder aufsperren dürfen).

3G im Job Wer seinen Arbeitsplatz aufsucht, muss weiter getestet, geimpft und genesen sein. Job ist übrigens einer der wenigen Ausnahmegründe, warum Ungeimpfte vom Lockdown befreit werden.

Diese Regeln stellen die MINDESTANFORDERUNGEN dar, die allerdings von den Ländern verschärft werden können. Nur darunter wird sich nichts tun. Dazu kommt, dass sich die Frage nach Aufhebung des Lockdowns für Ungeimpfte nicht stellt, denn die Betreffenden haben es selbst in der Hand. Der „Ungeimpften-Lockdown“ ist für diejenigen vorbei, die sich impfen lassen. So einfach ist das. Betriebe, die glauben, sich nicht an die Kontrollvorschriften halten zu müssen, sind verpflichtet, alle erhaltenen Corona-Hilfen zurückzuzahlen. Für Viele dürfte das eine Insolvenz gleichkommen und es wird auch verstärkt kontrolliert.

Für mich ist etwas allerdings jetzt völlig klar. Auf „Melmac“ haben die zotteligen Knaben zwar eine größere Klappe als der blau-braune Impf-Taliban und seine Gefolgschaft, sie sind aber augenscheinlich auch deutlich intelligenter.

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Demos der Anarchisten

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Für den 20. November sind mehrere Demonstrationen angekündigt, die man – alleine wenn man die Namen hört – schon im Vorfeld verbieten sollte. Eine, die von den offiziellen Corona-Lügnern, der FPÖ organisiert wird und deren Standort schon deshalb nicht vorher bekannt gegeben wird, weil man verhindern will, dass man durch Polizeikräfte bei den gewalttätigen Aktionen gestört wird und eine andere Demo, die vom ohnehin schon bekannten Nazi, Martin Rutter Dazu Gottfried Küssel, der sich angekündigt hat und ein großer Haufen Anarchisten.

Nun ist es aber so, dass diese Demos schon im Vorfeld illegal sind, weil dort erfahrungsgemäß weder Abstände, noch Maskenpflicht eingehalten werden, Ausgangssperren missachtet und Widerstand gegen die Staatsgewalt erwartet werden. Da dies nicht die erste Demo in dieser Richtung ist, gibt es ja gewisse Erfahrungswerte und man müsste sie schon im Vorfeld verbieten.

Straßensperren und Kontrollen in den Zügen sind angebracht, denn wenn man der Schlange den Kopf abbeißt, ist schon viel gewonnen. Ohne die „Führer“ solcher Leute, dürfte nicht einmal die Hälfte der Teilnehmer kommen. Solche Maßnahmen gefallen niemandem. Aber bevor das Gesundheitssystem kollabiert, weil „normale“ Intensivpatienten, die keine Impfverweigerer sind, keinen Platz mehr bekommen, weil diese Verweigerer belegen, gibt es nur noch EINE andere Möglichkeit – und die besteht darin, Impfverweigerer vor die Tür setzen. DAS wollen sie aber auch nicht!

Ob man es wahrhaben will, oder nicht: Wir befinden uns gewissermaßen im Kriegszustand: Vernunft gegen Virus – Normal Denkende gegen Anarchisten, denen es sowieso nur darum geht, Gewalt und Anarchismus auszuleben. Einen ersten Vorgeschmack hat übrigens ein FPÖ Mandatar bekommen:

2G-Regel „vergessen“ Ungeimpfter FPÖ-Mandatar von einem Wirt in einem Lokal in Staasdorf abserviert. Das wird ihnen noch öfter passieren.

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Kontaktbeschränkungen

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Ab morgen gilt der Lockdown für Ungeimpfte. Das sollte bekannt sein. Doch es gibt Leute, die sogar ein hohes Maß an Unwissenheit zugeben, um den einzelnen Punkten der Verordnungen zu entgehen. Besonders wenn es um die Kontaktbeschränkungen geht, scheinen die „sowieso gegen alles“ Leute blind und taub zu sein. Dabei ist es sehr einfach:

Kontakt zu Bezugspersonen ist grundsätzlich erlaubt. Auf wen der Begriff Bezugsperson zutrifft, wird im Einzelfall geprüft. Es wird ausdrücklich klargestellt, dass Kontakte nur stattfinden dürfen, wenn daran auf der einen Seite nur Personen aus höchstens einem fremden Haushalt gleichzeitig und auf der anderen Seite nur eine Person beteiligt ist. Das bedeutet, dass z.B. Besuche in Nachbarwohnungen untersagt sind, wenn sich dort schon mehr als eine Person aufhält.

Auf der Straße darf selbstverständlich ein Hund mit seinem Herrchen unterwegs sein – auch wenn man dabei einen anderen Hundebesitzer trifft. Das fällt unter die Versorgung von Tieren. Ein Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs oder ein Verweilen außerhalb davon abseits der Ausgangsgründe ist unzulässig. Die Betreuung von und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen ist zulässig. Darunter fällt aber nicht z.B. die Versorgung mit Alkohol aus dem nächstgelegenen Wirtshaus – auch, wenn diese Person noch so schwankt.

Ein gemeinsamer Aufenthalt im Freien zur physischen und psychischen Erholung ist nur mit dem Lebenspartner, den engsten Angehörigen oder einzelnen Bezugspersonen zulässig, aber nicht mit Freunden oder Nachbarn.

Eine ziemlich dumme Frage hat mich von einem Ungeimpften erreicht: „Wie viele Geimpfte darf ich als Ungeimpfter treffen, weil die ja nicht unter die Beschränkungen fallen?“ Die einfache Antwort: NULL – wenn es sich nicht um eine enge Bezugsperson handelt -, weil das Verlassen des eigenen Wohnbereichs für Ungeimpfte nur aus den bekannten Gründen zulässig ist.

Ansonsten gilt eine strikte 2G-Regelung. Werden Orte, an denen 2G-Pflicht besteht, unzulässiger Weise betreten, handelt es sich um zwei voneinander getrennte Verbotstatbestände (Verletzung der Ausgangsregel einerseits, Verletzung der Auflagenpflicht andererseits).

Zum wiederholten Mal: Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen dürfen, fallen nicht unter die Beschränkungen, wenn sie über ein entsprechendes Attest und einen gültigen PCR-Test verfügen, was auf Verlangen vorzuweisen ist. Dieser Lockdown betrifft also nur Impfunwillige. Diskussionen über „weitere Gründe sich nicht impfen zu lassen“ führe ich grundsätzlich nicht, weil es eben nur einen einzigen akzeptablen Grund gibt. ich bin es leid, auf Fehlinformationen aus der Verschwörungstheoretiker-Blase näher einzugehen.

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Die Antidiskriminierungsstelle Steiermark

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Derartige Organisationen melden sich seltsamerweise immer dann, wenn zwar eine Mehrheit in unserem Land massiv gefährdet wird, aber eine Minderheit aus Trotz keine Regeln befolgen will. Die geplanten Ausgangsbeschränkungen nur für Ungeimpfte sieht die Antidiskriminierungsstelle Steiermark als diskriminierenden Vorgangsweise an, die im Widerspruch zum Gleichheitsgrundsatz stehen würde.

Daniela Grabovac, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle meint: „Der Lockdown für Ungeimpfte ist gleichzusetzen mit einem Freiheitsentzug für einen Teil der Bevölkerung“ Dieser setzt sich aus unterschiedlichen Personengruppen zusammen, für die es ebenso unterschiedliche Gründe gibt, sich nicht impfen zu lassen.

Doch es gibt NUR EINEN Grund, sich nicht impfen zu lassen. Wenn medizinische Umstände dagegen sprechen und jemand aus diesen Gründen nicht geimpft werden kann. Und sie legt nach: „Menschen mit Allergien oder Vorerkrankungen bzw. Behinderungen zählen ebenso zu der Gruppe der Ungeimpften wie jene, die eine Impfung aus religiösen Gründen ablehnen.“

Hier ist der erste Teil des Satzes schon einmal absolute Dummschwätzerei, denn das sind eben medizinische Gründe und mit einem entsprechenden Attest und einem PCR-Test ist diese Gruppe von der Ausgangssperre gar nicht betroffen. Religiöse Gründe für die Ablehnung der Impfung gibt es nicht! Wer sich darauf beruft, andere gefährden zu dürfen, weil es seine „Religion“ vorschreiben könnte, soll gefälligst dorthin gehen, wo seine Religion „Gesetz“ ist.

Sie verweist auf eine NICHT VERBINDLICHE Resolution des Europarates von Februar 202, in der es u.a. heißt, dass niemand politisch, sozial oder anderweitig unter Druck gesetzt werden, sich impfen zu lassen, wenn er oder sie dies nicht möchte. Weiters ist laut dieser Resolution Sorge zu tragen, dass es keine Diskriminierungen gegenüber Personen gibt, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können oder wollen. Nun ist es aber so, dass genau dieser Teil, der nicht geimpft werden kann, gar nicht betroffen ist und WOLLEN kann man viel. Zum Beispiel WOLLEN andere Leben und Gesundheit erhalten und das steht über dem Willen von einigen Schwurblern.

Schade, dass es manchen Leuten ein unüberwindbares Hindernis zu sein scheint, richtig lesen und auch den Sinn verstehen zu können. Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle dürfte dafür ein klassisches Beispiel sein. Gleichbehandlung bedeutet nicht, Äpfel mit Mandarinen zu vergleichen. Wo meldet sich die Antidiskriminierungsstelle, wenn es darum geht, Leben und Gesundheit ÜBER den Willen von Trotzköpfen zu stellen? Schweigen im Walde…

 

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Ungeimpfte wird es treffen

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Am Sonntag findet eine Videokonferenz zu den weiteren Entwicklungen statt. Am selben Abend soll das auch im Hauptausschuss des Nationalrates besprochen werden. – Der Lockdown für Ungeimpfte würde demnach am kommenden Montag beginnen und es gibt eine ganze Reihe von Maßnahmen, die ihnen nicht schmecken werden. Doch es geht nicht darum, Impfverweigerer und Maßnahmengegner glücklich zu machen. SIE tun es schließlich auch nicht für den Rest der Bevölkerung. Im Einzelnen geht es darum:

  • Die Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte werden rund um die Uhr gelten. Der eigene private Wohnbereich darf dann auch tagsüber nur aus den von früheren Lockdowns bekannten bestimmten Gründen verlassen werden. Fahrt in die Arbeit, das Erledigung notwendiger Grundbedürfnisse des täglichen Lebens (z.B. Einkauf im Lebensmittelhandel) und die Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen. Auch der Aufenthalt im Freien zur „körperlichen und psychischen Erholung“ ist erlaubt. Ich warne allerdings davor, diese Option für Treffen oder heimliche Partys zu missbrauchen. Die Frage nach Familienbesuchen von Ungeimpften dürfte sich erübrigen. Nicht umsonst heißt es AUSGANGSBESCHRÄNKUNGEN. Zu den erlaubten notwendigen Grundbedürfnissen des täglichen Lebens gehören allerdings der Kontakt mit dem Lebenspartner, engsten Angehörigen oder „einzelnen wichtigen Bezugspersonen. Erlaubt sind auch die Inanspruchnahme einer Impfung gegen COVID-19 oder die Vornahme einer Testung auf SARS-CoV-2.
  • Ungeimpften ist der Besuch etwa eines Frisörs ebenso verboten, wie der gesamte Handel, mit Ausnahme von Lebensmittelhandel, Drogerien, Apotheken, Post, Banken, Trafiken, Tankstellen.
  • Die gesamte Gastronomie bleibt für Ungeimpfte geschlossen. Abholung von Speisen und Getränken ist gestattet.
  • Outdoor-Sport alleine ist Ungeimpften erlaubt. Alle Kontaktsportarten (wie z.B. Fußball) bleiben untersagt, das Betreten von Indoor-Sportstätten wie Fitnesscenter oder Hallenbäder ebenso.
  • Das Teilnehmen an Veranstaltungen wird Ungeimpften komplett untersagt. Darunter fallen etwa Kulturevents, aber auch Hochzeits-, Geburtstags- und Jubiläumsfeiern sowie Gelegenheitsmärkte.
  • Arbeitsplatz: Wo es möglich ist, wird weiterhin Homeoffice empfohlen. Die 3G-Regel bleibt aufrecht – Ungeimpfte müssen sich rigoros testen. Homeoffice im Kaffeehaus ist untersagt. Arbeitszeitregeln gelten auch zu Hause.
  • Eheschließungen am Standesamt sind weiterhin nur in Ausnahmefällen möglich. Hochzeitsfeiern sind für Ungeimpfte untersagt.
  • An Beerdigungen dürfen wie bisher maximal 50 Personen teilnehmen. Dabei gilt die Mindestabstandsregel und MNS-Pflicht. In Innenräumen von Religionsgemeinschaften muss jedenfalls ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
  • Die Wahrnehmung von unaufschiebbaren behördlichen oder gerichtlichen Wegen, einschließlich der Teilnahme an öffentlichen Sitzungen der allgemeinen Vertretungskörper und an mündlichen Verhandlungen der Gerichte und Verwaltungsbehörden zur Wahrung des Grundsatzes der Öffentlichkeit sind erlaubt.
  • Zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum gilt ebenso eine Ausnahme, wie für die Betreuung von und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen sowie Ausübung familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten.
  • Bei Verkehrskontrollen künftig auch der 2G-Nachweis eingefordert.

Es ist „bitter“, dass man zu solchen Maßnahmen greifen muss. Schließlich ist genug Impfstoff vorhanden, dass sich jeder auch den dritten Stich verpassen lassen kann. „Zwei Drittel haben das Richtige gemacht“, mein Alexander Schallenberg. „Ich sehe nicht ein, dass diese bereit sein sollen, aus Solidarität mit den Ungeimpften ihre Freiheitsrechte zu verlieren.“ Hinweis: Diese Maßnahmen betreffen nicht diejenigen, die aus medizinischen Gründen nachweislich nicht geimpft werden dürfen. Ein Nachweis ist allerdings zu erbringen.

Ab Montag wird es alleine in Oberösterreich ca. 5.000 Impfnachweis-Kontrollen am Tag geben. Ähnliche Zahlen werden in anderen Bundesländern erwartet. Für Kinder unter 12 Jahren gelten die Bestimmungen nicht!

Eine Frage, die immer wieder im Raum steht: Darf man überhaupt zwischen Geimpften und Ungeimpften unterscheiden? Ganz klar JA – solange das medizinisch einen Sinn ergibt. Und das ist zweifellos der Fall. Es geht nicht alleine um die Anzahl der Neuinfektionen, sondern in erster Linie darum, ein Kollabieren des Gesundheitssystems zu verhindern. Und da auf Intensivstationen zwischen 80 und 90 % Ungeimpfte liegen, ist der medizinische Sinn klar.

Außerdem dürfte es eine Impfpflicht im Gesundheits- und Pflegebereich geben. Es kann nicht sein, dass Patienten von Impfverweigerern behandelt und nebenbei infiziert werden.

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Ungeimpften-Lockdown für ganz Österreich

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Dass es in Oberösterreich zu einem Lockdown für Ungeimpfte kommt, dürfte seit gestern jedem klar sein. Doch inzwischen dürfte sich herauskristallisieren, dass es einen „Ungeimpften-Lockdown“ für ganz Österreich geben wird. Es ist eine einfache Rechenaufgabe: „Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte“ ab einer 30-prozentigen Intensivbettenbelegung (600 Intensivbetten) von Corona-Patienten. So weit der Stufenplan, der ja bekannt ist. Bei Erreichen dieser Zahl – was schon sehr bald Realität werden dürfte, treten Maßnahmen, wie sie jetzt für Oberösterreich kommen, im gesamten Bundesgebiet gültig werden. Diese kritische Marke dürfte nächste Woche erreicht werden.

Es ist auch keine Frage von „rechtlich durchsetzbar“, denn diese Maßnahme und der Stufenplan wurden bereits abgesegnet. Ein verfassungsrechtliches Problem gibt es dabei nicht, denn Basis ist Artikel fünf der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), der das Recht auf Freiheit festlegt. Und die Formulierung ist klar:

Die Freiheit darf einem Menschen entzogen werden, wenn er eine Gefahrenquelle für die Ausbreitung ansteckender Krankheiten bildet.“ Sinn dieser Regelung war es ursprünglich, Personen, die infektiös sind und daher isoliert werden, von der Allgemeinheit auszuschließen. Dieser Punkt ist allerdings auch in einer Lockdown-Situation anwendbar – wenn die Risikolage von Fachleuten entsprechend eingeschätzt wird.

Politisch macht man sich damit nicht wirklich viele Freunde. Doch die Zeit drängt und zur Vermeidung von einer Systemüberlastung, die in Teilen bereits vorhanden ist, müssen harte Maßnahmen gesetzt werden. Kein Mensch, der einen Infarkt erleidet, oder der einen Unfall hat usw. hat Verständnis dafür, wenn es keine Intensivbetten mehr gibt, weil diese von Impfunwilligen belegt werden. Teilweise ist es bereits so weit.

Weiters dürfte klar sein, dass es nicht ausschließlich von Österreich abhängt, wie sich die Wirtschaft entwickelt, weil der Tourismus eine wichtige Einnahmequelle ist. Doch Österreich ist inzwischen tiefrot eingestuft und auch eine Reisetätigkeit für Ungeimpfte ohne Quarantäne ist so gut wie ausgeschlossen.

Die vierte Welle wird man kaum brechen können, weil wir bereits von ihr überrollt werden. Wirklich schützen kann man sich derzeit nur mit mehreren Selbstbeschränkungen – auch, wenn man geimpft ist. Das bedeutet für Geimpfte, Kontakte so weit wie möglich reduzieren, Massenansammlungen meiden, FFP2-Masken in allen geschlossenen Bereichen tragen und vor allem Leuten aus dem Weg gehen, von denen man weiß, dass sie sich nicht impfen lassen WOLLEN, obwohl es keinen realen Grund dafür gibt.

Was aber wirklich schlimm ist: Bisher hatte ich mit meinen Prognosen fast immer Recht – und ich denke normalerweise positiv. Wer aber eine Pandemie für politische Zwecke missbraucht – wie es FPÖ oder auch MFG tun – hat in der politischen Landschaft absolut nicht zu suchen. Wer von den Verweigerern den Schutz der Bevölkerung als diktatorisch ansieht, der möge sich hinsetzen und in aller Ruhe auf sein (sicheres) Ende warten – allerdings ohne andere zu gefährden.

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Gleichbehandlung?

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Ein wichtiger Grundsatz in unserem westlichen Rechtssystem ist das Prinzip der Gleichbehandlung. Sie wird derzeit besonders von Impfverweigerern eingefordert. Es könne nicht sein, dass es eine Art „Lockdown“ alleine für Ungeimpfte gibt. Bei dieser Forderung wird aber gerne vergessen, dass man Ungleiches nicht gleich behandeln kann.

Während die Gefahr für die Allgemeinheit bei Geimpften sehr überschaubar ist, ist das Risiko, das von Ungeimpften ausgeht, kaum noch kalkulierbar. Alleine die Zahlen der Intensiv-Bettenbelegung im Wr. AKH sprechen eine deutliche Sprache. Mit gestrigem Tag waren genau NULL Corona-Patienten auf der entsprechenden Intensivstation geimpft.

Es handelt sich übrigens nicht um einen „Lockdown“ für Ungeimpfte, sondern lediglich um ein „Aussperren“ von Orten, an denen viele Menschen zusammenkommen und Abstände nur schwer möglich sind. Und dieses „Aussperren“ ist zum eigenen Schutz der Betreffenden ebenso notwendig, wie zum Schutz derjenigen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden dürfen.

Fakt ist, dass vor allem Ungeimpfte – und damit hauptsächlich Impfverweigerer das Infektionsgeschehen tragen und damit auch die Auslastung der Intensivstationen. Ärzte werden somit auch schon bald entscheiden müssen, ob sie auf Intensivstationen einen geimpften Infarktpatienten behandeln, oder einen Impfverweigerer mit Covid-19. Aus meiner Sicht wäre die Entscheidung klar. Wer aus eigenem Entschluss die „Reise ins Jenseits“ antritt, sollte nicht „gegen seinen Willen“ aufgehalten werden, wenn Menschen, die völlig unschuldig in eine gesundheitliche Notsituation kommen, sich hinten anstellen müssen.

Auch hier gilt: Man kann nicht Ungleiches gleich behandeln. Der Unterschied zum vergangenen Jahr liegt darin, dass wir über ausreichend Impfstoff verfügen und wirklich jeder die Möglichkeit hat, einem langsamen und schmerzhaften Tod durch eine Impfung zu entgehen. Wir können nicht zulassen, dass Impfverweigerer am gesellschaftlichen Leben in vollem Umfang teilnehmen, das Infektionsgeschehen befeuern.

Außerdem darf man nicht vergessen, dass Corona bisher in Österreich rund 34 Milliarden gekostet hat. Auch das geht zu Lasten von allen, Im Zuge der Gleichbehandlung müssten also ausschließlich Impfverweigerer als Träger des Infektionsgeschehens für alle weiteren Kosten aufkommen. Auch in dieser Hinsicht kann man ja nur gleich behandeln, was gleich ist. Aber davon wollen Verweigerer nichts wissen.

 

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Aufgeben kann man einen Brief, aber niemals sich selbst. Das ist keine Option.