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Noch lange nicht vorbei

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Noch lange nicht vorbei

Wenn man sich die Einkaufsstraßen, die Einkaufszentren und auch andere Einrichtungen betrachtet, für die diese 2-G Regel nicht mehr gilt, könnte man annehmen, dass die Pandemie vorbei wäre. Ein Trugschluss, der sich noch in diesem Jahr bitter rächen wird und es werden dann wieder einmal ALLE betroffen sein.

Es ist nämlich noch lange nicht vorbei. Man könnte sagen, dass Corona nur eine Pause einlegt, um mit neuem Anlauf wieder voll durchzustarten. Zuverlässige Aussagen dazu gibt es nicht, aber es scheint keine Rolle zu spielen, dass es vielleicht spätestens im Herbst keinen Schutz mehr gibt, weil das Virus sich angepasst hat.

Autokorsos, Blockaden, Demos, die sich angeblich gegen die bereits bestehende Impfpflicht richten, zeigen nur deutlich, dass versucht wird, andere „Aktionen“, wie das Bedrohen, das verbale und physische Attackieren von Krankenhauspersonal, die Gewaltbereitschaft u. v. m. einfach zudecken sollen. Einen Sinn kann ich darin nicht erkennen.

Die Masken bleiben – sie MÜSSEN bleiben und noch viel mehr, nachdem jetzt jeder Verweigerer auch von 2-G im Handel befreit ist. Es ist ja nicht nur so, dass sie glauben, es würde jetzt gar keine Regeln mehr geben. Das rücksichtslose und asoziale Verhalten setzt sich fort – besonders wenn es um die Maskenpflicht geht.

Dass die Masken etwas bringen, ist aber kein Gerücht, es ist bewiesen. Eine Studie mit mehr als 3000 Teilnehmern in Kalifornien, dass FFP2-Masken in Geschäften, Restaurants, Öffis und Co. das Infektionsrisiko um 83 Prozent reduzieren. Und gegen Omikron schützen sie sogar besser, als gegen Delta. „Die Ansteckungsgefahr liegt hier nach 20 Minuten bei etwa 0,1 Prozent, wenn sich ein infizierter und ein gesunder Mensch in einem Raum auf kurzer Distanz begegnen – aber nur, wenn beide eine korrekt sitzende FFP2-Maske tragen. Hätte der infizierte Mensch gar keine Maske getragen und ich eine weniger wirkungsvolle OP-Maske, wäre das Risiko auf fast 100 Prozent gestiegen“, sagt das Max-Planck-Institut.

Das bedeutet, dass und die FFP2-Maske noch lange begleiten wird und selbst, wenn sie überall fallen sollte: ICH werde sie weiterhin an belebten Orten und in geschlossenen Räumen tragen. DAS wäre mir das Risiko nicht wert.

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Warum das Land verloren ist

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Warum das Land verloren ist

Ich bin ja immer bemüht, alles so positiv wie möglich zu sehen. Leider wird das immer schwieriger, wenn ich sehe, dass zwar Verordnungen erlassen, aber nicht kontrolliert werden. Dazu kommt, dass ohnehin jeder macht, was er will und wenn ich sehe, was auf der Straße und im Handel los ist, müssten 100 % der Bevölkerung geimpft sein.

So war meine Frau heute beim Möbel Lutz, um noch ein paar Kleinigkeiten für Weihnachten zu besorgen. Kontrolle? Fehlanzeige. An der Tür ein Schild mit dem Hinweis auf 2 G und der 2 m Abstandsregel. Aber hält man sich daran? Natürlich nicht. 4 Personen – augenscheinlich aus verschiedenen Haushalten drängen sich in die Drehtür. jemand könnte ihnen ja etwas „wegschnappen“

Dann lese ich den schon fast komisch anmutenden Bericht von einem Virologen, der in Hinblick auf die Omikron-Mutation auf die Notwendigkeit von 2-G PLUS und Contact Tracing hinweist. Komisch, weil ja bereits bekannt ist, dass es unzählige „Napoleons“ und „Goofys“ gibt, die irgendwo in Kugelmugel wohnen wollen. Überprüfen lassen sich solche Angaben freilich nicht.

2-G PLUS funktioniert ohnehin bestenfalls in Wien, wo man nicht nur die entsprechenden Testmöglichkeiten hätte, sondern auch halbwegs zeitnah das Ergebnis bekommt. In den Bundesländern ist das UNMÖGLICH und das Ergebnis bekommt man auch nur dann innerhalb einer Stunde, wenn man bereit ist, etwa 70 € zu bezahlen. Ansonsten wartet man – wenn man Pech hat – auch schon einmal 2 Wochen.

Dass sich Omikron immer weiter auch in Österreich ausbreitet, dürfte in erster Linie daran liegen, dass die Grenzen offen wie ein Scheunentor sind. Stichproben reichen da auch bei Weitem nicht. Es muss so laufen, dass absolut niemand österreichischen Boden betritt, der nicht geimpft ist. Wie kann es sein, dass in Pandemiezeiten noch irgendjemand im Ausland Urlaub macht? Wirtschaftlich dürfte es also den Reiserückkehrern nicht so schlecht gehen.

Es sind eine Reihe von Gründen, die darauf hindeuten, dass Österreich als kleines Land medizinisch und wirtschaftlich dem Untergang geweiht ist und offensichtlich Wahnsinnige leisten einen nicht unwesentlichen Beitrag dazu. Stichwort „Demonstrationen“ und Hetzer, wie Kickl & Co.

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Kontaktbeschränkungen

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Ab morgen gilt der Lockdown für Ungeimpfte. Das sollte bekannt sein. Doch es gibt Leute, die sogar ein hohes Maß an Unwissenheit zugeben, um den einzelnen Punkten der Verordnungen zu entgehen. Besonders wenn es um die Kontaktbeschränkungen geht, scheinen die „sowieso gegen alles“ Leute blind und taub zu sein. Dabei ist es sehr einfach:

Kontakt zu Bezugspersonen ist grundsätzlich erlaubt. Auf wen der Begriff Bezugsperson zutrifft, wird im Einzelfall geprüft. Es wird ausdrücklich klargestellt, dass Kontakte nur stattfinden dürfen, wenn daran auf der einen Seite nur Personen aus höchstens einem fremden Haushalt gleichzeitig und auf der anderen Seite nur eine Person beteiligt ist. Das bedeutet, dass z.B. Besuche in Nachbarwohnungen untersagt sind, wenn sich dort schon mehr als eine Person aufhält.

Auf der Straße darf selbstverständlich ein Hund mit seinem Herrchen unterwegs sein – auch wenn man dabei einen anderen Hundebesitzer trifft. Das fällt unter die Versorgung von Tieren. Ein Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs oder ein Verweilen außerhalb davon abseits der Ausgangsgründe ist unzulässig. Die Betreuung von und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen ist zulässig. Darunter fällt aber nicht z.B. die Versorgung mit Alkohol aus dem nächstgelegenen Wirtshaus – auch, wenn diese Person noch so schwankt.

Ein gemeinsamer Aufenthalt im Freien zur physischen und psychischen Erholung ist nur mit dem Lebenspartner, den engsten Angehörigen oder einzelnen Bezugspersonen zulässig, aber nicht mit Freunden oder Nachbarn.

Eine ziemlich dumme Frage hat mich von einem Ungeimpften erreicht: „Wie viele Geimpfte darf ich als Ungeimpfter treffen, weil die ja nicht unter die Beschränkungen fallen?“ Die einfache Antwort: NULL – wenn es sich nicht um eine enge Bezugsperson handelt -, weil das Verlassen des eigenen Wohnbereichs für Ungeimpfte nur aus den bekannten Gründen zulässig ist.

Ansonsten gilt eine strikte 2G-Regelung. Werden Orte, an denen 2G-Pflicht besteht, unzulässiger Weise betreten, handelt es sich um zwei voneinander getrennte Verbotstatbestände (Verletzung der Ausgangsregel einerseits, Verletzung der Auflagenpflicht andererseits).

Zum wiederholten Mal: Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen dürfen, fallen nicht unter die Beschränkungen, wenn sie über ein entsprechendes Attest und einen gültigen PCR-Test verfügen, was auf Verlangen vorzuweisen ist. Dieser Lockdown betrifft also nur Impfunwillige. Diskussionen über „weitere Gründe sich nicht impfen zu lassen“ führe ich grundsätzlich nicht, weil es eben nur einen einzigen akzeptablen Grund gibt. ich bin es leid, auf Fehlinformationen aus der Verschwörungstheoretiker-Blase näher einzugehen.

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Kontrollen

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Ab sofort gilt in Österreich die 2-G Regel. Das bedeutet, dass Geimpft oder Genesen die Voraussetzung dafür ist, um zu Konzerten, ins Kino, zum Friseur und andere körpernahe Dienstleistungen, zu Sportveranstaltungen oder ins Gasthaus zu dürfen. Aber auch der Besuch anderer Veranstaltungen ab 25 Personen (dazu zählen auch Hochzeiten) erfordern einen 2-G Nachweis. Weiters Weihnachtsmärkte, Hotellerie und der gesamte Wintertourismus werden nach diesem System ablaufen. Getestet kann man noch zur Arbeit.

Auch für den Besuch im Krankenhaus oder Alten- und Pflegeheim wird ein 2G-Nachweis verlangt. Ausgenommen sind nur Besuche im Rahmen der Palliativ und Hospizbegleitung oder die Begleitung bei der Geburt. Auch dort sind aber FFP-2 Masken zu tragen – ebenso, wie in sämtlichen öffentlichen Innenräumen.

Die FFP-2 Maske ist (abgesehen von öffentlichen Verkehrsmitteln und Bahnhöfen) im Handel sowie in Museen und Bibliotheken zu tragen. Ohne alles kommt man nirgendwo mehr hin. Die Unart, sich maskenlos durch Einkaufszentren zu schieben, wird als klarer Verstoß gegen die Corona-Maßnahmen gewertet. Und Verstöße gegen die Regeln können teuer werden. 500 € sind der „Standardtarif“ Den Betreibern droht allerdings eine Verwaltungsstrafe von bis zu 3.600 Euro. Das gilt auch, wenn die entsprechenden Kontrollen mangelhaft sind, auch vielleicht gar nicht durchgeführt werden.

Die Frage der Kontrollen ist leicht zu beantworten. „Wie aus der Verordnung hervorgeht, sind grundsätzlich alle Personen zur Kontrolle der Nachweise berechtigt (und verpflichtet), die bei sonstiger verwaltungsbehördlicher Strafbarkeit dafür Sorge zu tragen haben, dass in ihrem Einflussbereich die jeweils geltenden Beschränkungen eingehalten werden.“ Das heißt Lokalbetreiber und Veranstalter werden weiterhin Besucher beim Eingang zu einem Nachweis auffordern (müssen).

Kunden bzw. Gäste, die sich weigern, den 2-G Nachweis zu erbringen, dürfen nicht bedient werden und sind aus diesem „Einflussbereich“ – notfalls mit polizeilicher Unterstützung – zu entfernen. Betreiber und Veranstalter müssen damit rechnen, auch selbst (natürlich ohne Vorankündigung) stichprobenartig kontrolliert zu werden. Die Kontrollen werden verschärft.

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Ins Knie geschossen

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Ich will jetzt gar nicht darüber spekulieren, ob der „negative Test“, den Klein-Herbert vorgelegt hat, tatsächlich echt ist oder nicht. Da könnte man tagelang diskutieren. Was aber auf jeden Fall zutrifft – er könnte sich mit diesem Test selbst ins Knie geschossen haben. Nämlich dann, wenn für Veranstaltungen und Gastgewerbe generell die 2-G Regel kommt. Also wenn nur noch Geimpfte oder Genesene rein dürfen

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So kann sich die Situation ergeben, dass Kickl auch bei seinen eigenen Parteiveranstaltungen vor der Tür bleiben bleiben muss. Ich versuche, mir die Situation vorzustellen, denn die eigens unter Vertrag genommenen Bodyguards Kickl nett, aber bestimmt vor die Tür bitten müssen, weil er ja nachweislich weder geimpft, noch genesen ist.

Ihm traue ich es sogar zu, dass er leider, leider von der Polizei abgeführt werden muss, weil die 2-G Regel auf ihn nicht mehr zutrifft. Aber er hat ja noch die Möglichkeit, sich impfen zu lassen – nachweislich, versteht sich. Dann darf er auch bei eigenen Veranstaltungen wieder rein.

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Aufgeben kann man einen Brief, aber niemals sich selbst. Das ist keine Option.