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Das Kopftuch darf verboten werden

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Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Es kann rechtens sein, das Tragen eines Kopftuches am Arbeitsplatz zu verbieten. Die Angestellte einer Drogerie ist 2014 aus der Elternzeit zurückgekehrt und wollte von diesem Zeitpunkt an Kopftuch tragen. Die Drogerie hat sie angewiesen, ohne auffällige großflächige Zeichen politischer, weltanschaulicher oder religiöser Überzeugungen zu kommen. Dagegen hat die Frau geklagt.

Ähnlich eine Kindertagesstätte, weil eine Heilerziehungspflegerin seit 2016 ein Kopftuch getragen hat. Eine Dienstanweisung hat dann das Tragen von sichtbaren Zeichen der politischen, weltanschaulichen oder religiösen Überzeugung am Arbeitsplatz für Beschäftigte mit Kundenkontakt verboten. Die Erzieherin hat sich geweigert, wurde freigestellt und hat dagegen geklagt.

Nun hat der EuGH geurteilt: „Unter Umständen kann ein Verbot des Tragens von religiösen Symbolen am Arbeitsplatz gerechtfertigt sein. Das Interesse des Arbeitgebers, den Kunden ein neutrales Bild vermitteln zu wollen, wiegt schwerer. Der Arbeitgeber muss aber nachweisen können, dass solch eine Regelung auch tatsächlich die Neutralität seines Betriebs gefährden würde oder könnte“. Das dürfte aber nicht allzu schwer sein.

Weil das höchstgerichtliche Erkenntnis klarstellt, wie europäisches Recht auszulegen ist, dürfte es wohl auch in noch Österreich schlagend werden. Das endgültige Urteil in diesen Fällen müssen jetzt die jeweiligen deutschen Gerichte fällen, die dafür zuständig sind. Und sie haben sich an der Auslegung des EuGH zu orientieren.

Der Hintergrund ist nicht schwer zu erraten. Nachdem nicht einmal in streng muslimischen Ländern das Kopftuch als religiöses Zeichen unbedingt vorschreibt, muss man es als gesellschaftliches Zeichen sehen, das mit Religionsausübung nicht viel zu tun hat. Ausgedrückt soll damit werden, „etwas Besseres“ zu sein. In alten Zeiten durften nur „freie Frauen“ so etwas wie ein Kopftuch tragen. Die anderen hatten einen minderwertigen Status. So versucht sich ein großer teil der islamischen Gesellschaft „abzuheben“.

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