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Discos & Co

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Die 3-G Regel dürfte schon bald in der Nachtgastronomie keine Rolle mehr spielen. Nicht nur Sebastian kündigt eine härtere Linie an, wenn die Zahlen noch weiter steigen. Dass sie weiter massiv steigen, ist so sicher, wie das „Amen in der Kirche“. Auch Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein schwenkt jetzt doch  auf die harte Linie ein. Nicht aus willkürlichen Gründen, sondern weil es absolut notwendig ist.

Zitat Sebastian: „Österreich hat die Corona-Pandemie bisher vergleichsweise gut gemeistert. Wir müssen aber gut auf den Herbst vorbereitet sein, denn die Zahlen werden wieder steigen. Und wenn die Zahlen weiter steigen, dann braucht es die 1G-Regel für Diskotheken und Nachtklubs.“ Damit sollen Superspreader-Events verhindert werden. Nur mehr mit beiden Stichen oder als Genesener mit einer Impfung darf man auf die Tanzfläche oder einen Drink in die Nachtgastronomie.

Leserkommentare in den Medien wie „Es wird sicherlich gegen diese Verordnung bei den obersten Gerichten interveniert werden. Und die werde sie wieder aushebeln, da dies ein massiver Eingriff in unsere verfassungsmäßig garantierten Grundrechte wäre!!“ sind völlig unnötig, denn. denn auch der EGMR sieht in solchen Fällen keinen Handlungsbedarf. Das Grundrecht auf „Selbstbestimmung“, was eine Impfpflicht betrifft, gilt NICHT, wenn Leben und Gesundheit von Anderen bedroht werden.

Ob das als einzige Maßnahme ausreicht, möchte ich aber angesichts der „Virenschleudern“ im Rückreiseverkehr bezweifeln. Die Gefahr des „Imports“ von immer stärkeren neuen Mutationen, ist unvorhersagbar groß. Somit wäre es ein tödlicher Fehler, die Grenzen für den Personenverkehr geöffnet zu lassen.

 

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