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Mindestsicherung

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Während sich Impfverweigerer nun völlig der Realität entziehen wollen, dürfte ihr „reales Leben“ durchaus schwieriger werden. So ist auf dem TikTok-Account der US-Amerikanerin Lyndsey Marie zu hören: „Von nun an weigere ich mich, als ungeimpft bezeichnet zu werden. Ich möchte, dass mich jetzt alle Reinblut nennen“ Die bekennende Trumpistin hat auch im deutschsprachigen Raum ihre Fans. Dass dieser Begriff an dunkle Zeiten erinnert, ist kein Zufall, auch wenn er von „Harry Potter“ ausgeliehen ist.

Doch die „Reinblütler“ werden es künftig noch schwerer haben, denn nach einer möglichen Streichung des Arbeitslosengeldes ist auch die Mindestsicherung an der Reihe. Eine fehlende Impfung wirkt sich nicht nur auf das Arbeitslosengeld, sondern auch auf die Mindestsicherung aus. Wer also einen Job mit Impfpflicht verweigert, kann nicht nur das Arbeitslosengeld verlieren, sondern auch die Mindestsicherung verlieren.

Die Bezüge werden demnach ersten Schritt automatisch um 25 Prozent, dann um 50 Prozent und am Ende um 100 Prozent gekürzt. So der Sprecher des Wiener Soziallandesrates Peter Hacker, Mario Dujakovic. Betroffen sind Mindestsicherungsbezieher, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen. Kinder, Pensionisten oder körperlich beeinträchtigte Personen sind davon nicht betroffen.

Der Wohnanteil, der laut Dujakovic in Wien 25 Prozent beträgt, ist von diesen Sanktionen auch nicht betroffen. Ein Vollbezieher, der Jobs mit Impfpflicht hartnäckig verweigert, muss also – wenn es hart auf hart kommt, mit 237 Euro im Monat auskommen.

Nun wird es Leute geben, die der Meinung sind, dass man eine MINDEST-Sicherung nicht kürzen dürfte und dass der Ruf nach dem Verfassungsgerichtshof von Erfolg gekrönt sein würde. Doch das könnte sich schnell als Irrtum erweisen. Gesunde Menschen, die arbeitsfähig sind und es sich in der sozialen Hängematte bequem gemacht haben, können nicht erwarten, dass sie der Staat ohne Gegenleistung erhält. Eine Impfverweigerung ist dort, wo man geimpft sein muss, um einen Job zu bekommen, mit Arbeitsverweigerung gleichzusetzen. Und jeder Arbeitgeber kann bei einer Neueinstellung im Interesse des Unternehmens auf einer Impfung bestehen.

Das „Argument“, dass man niemandem seine Lebensgrundlage entziehen dürfte, zählt in diesem Fall nicht, denn mit der Hartnäckigkeit, die Impfung zu verweigern, versucht man auch anderen, die Gesundheit und damit die Lebensgrundlage zu entziehen. Jeden Morgen nur die Kissen von arbeitslosen Impfverweigerern aufzuschütteln, ist nicht die Aufgabe des Staates, wenn die Betreffenden nicht gewillt sind, einen Beitrag für die Allgemeinheit zu leisten. Und das ist in diesen Fällen die Impfung.

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