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Moscheen-Schließungen

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Spätestens seit dem Wr. Attentat ist klar: Es werden weitere Moscheen geschlossen. Am Freitag wurden zwei mutmaßlich radikale Moscheen geschlossen, in beiden soll der Wiener Attentäter aktiv gewesen sein. Das werden nicht die Letzten gewesen sein. Bereits 2018 wurde die Schließung von Moscheen bekannt gegeben. Allerdings wurde dieses Vorhaben vom Wiener Landesverwaltungsgericht, teils wegen erfolgter Formalfehler, aufgehoben. Ob das nicht einfach nur falsche Toleranz war?

Warum sollte dieses Vorhaben jetzt nicht scheitern – wo doch die Rechtslage bis dato unverändert ist? Ministerin Susanne Raab sagt es ganz deutlich: „Diesmal haben wir völlig andere und umfassendere Ermittlungserkenntnisse über die dort stattfindende Begünstigung der Radikalisierung“ Die Faktenlage ist ausreichend, dass die Schließungen vor Gericht auch halten.

„Wenn extremistische und radikale Ideologien verbreitet werden, dann waren die Vereine und Moscheen vom Freitag nicht die letzten, die wir schließen müssen“, sagt Susanne Raab. Kritiker würden anmerken, dass jede Religion das Recht hat, ihre Gebetshäuser zu betreiben. Doch es gibt mehrere Unterschiede: In anderen Religionen sind diese Gebetshäuser öffentlich und keine Hinterhof-Kaschemmen. Außerdem haben andere Religionen  deutsche Sprache etabliert und nicht arabisch, türkisch oder Andere, die man erst übersetzen müsste, um zu verstehen, was dort verbreitet wird.

Das richtet sich nicht gegen den Islam als Religion. Aber solange die Praktizierung nicht wie bei andere Religionen kontrollierbar ist, muss von einer radikalen Gesellschaftsordnung wie beim politischen Islam ausgegangen werden. Ein Generalverdacht? Ja, aber diese Gesellschaftsordnung ist die Einzige, die sich auf eine Pseudo-Religion beruft, die mit allen Mittel „verbreitet werden muss“. Ob Andere nun wollen oder nicht. Anders ausgedrückt: Wer beim politischen Islam nicht mitspielt, muss mit Anschlägen rechnen. Daher ist es nur Selbstverteidigung, solche inoffiziellen radikalen Stätten zu schließen. Das Gleiche gilt für „Vereine“, die nur dasselbe Ziel verfolgen.

 

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