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Kriegswirtschaftliche Zustände

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Kriegswirtschaftliche Zustände

Wifo-Chef Gabriel Felbermayr rechnet mit einem Anstieg der Inflation auf 18 %, wenn es im Winter nicht genügend Gas geben sollte. Ich mag solche Unkenrufe nicht wirklich, aber man muss auch sehen, dass ein solches Szenario nicht ganz ausgeschlossen ist. „Da schlummert gewaltiges soziales Konfliktpotenzial“, meint Felbermayr und zumindest in dieser Hinsicht hat er absolut Recht.

Kriegswirtschaftliche Zustände, die Menschen schnell auf die Straße treiben könnten, müssten wir erwarten. Dabei wäre das völlig sinnlos, denn was nicht da ist, kann man auch nicht weitergeben. Andererseits sehe ich z.B. Mineralöl-Konzerne, die sich gerade auf Kosten der Bevölkerung die Taschen füllen, denn wenn 1 Liter Diesel über 2 Euro kostet, dann sind nur 50 % der Preissteigerung auf den gestiegenen Rohölpreis, der übrigens gerade wieder leicht sinkt, zurückzuführen. Der Rest der Preiserhöhung wird ja gebraucht für Renditen, Bonuszahlungen für Vorstände etc.

Doch gerade die Teuerung im Energiesektor spüren wir alle, denn Produktpreisen sind ebenfalls keine Grenzen nach oben gesetzt. Schließlich will ja weder der Erzeuger, noch der Handel etwas von dem Gewinn abgeben. Heute ist z.B. in den Medien zu lesen, dass die Raffinerien ihre Gewinnmargen verdreifacht haben. Das ist durch NICHTS zu rechtfertigen.

Treibstoffpreise in Österreich haben sich im Juni gegenüber der Zeit vor dem Ukraine-Krieg vom Rohölpreis entkoppelt. Rohöl ist jetzt 22 Cent teurer, Diesel aber 36 Cent. Diese Rechnung kann mir niemand vernünftig erklären. Auch die Bundeswettbewerbsbehörde sieht deutlich gestiegene Margen, welche die Treibstoffpreise steil nach oben treiben. Ich sehe das pragmatisch: Alles, was über den Gewinn in einem Vergleichszeitraum im Vorjahr geht, müsste abgeschöpft und dem Verbraucher zurückgegeben werden. Andernfalls wäre das wie erpresserischer Raub, denn für den Verbraucher heißt es: „Entweder zahlen, oder das Fahrzeug stehen lassen“. Dass damit auch Lieferketten zusammenbrechen würden, ist den Vorständen mit ihrem fetten Gluteus Maximus wohl egal.

Möglich wäre es jedenfalls, die Energiepreise staatlich zu begrenzen. „Laut Preisgesetz können für Sachgüter und Leistungen, bei denen eine Störung der Versorgung droht oder bereits vorliegt, volkswirtschaftlich gerechtfertigte Preise bestimmt werden, sofern diese Störung keine saisonale Verknappungserscheinung darstellt und durch marktkonforme Maßnahmen nicht, nicht rechtzeitig oder nur mit unverhältnismäßigen Mitteln abgewendet oder behoben werden kann„. Dafür muss man nicht einmal ein neues Gesetz schaffen.

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