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Lockerungen und Einschränkungen

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Pflichtschulen und Kindergärten nehmen ihren Betrieb ab Montag wieder auf. Ab einem Alter von 10 Jahren gilt Maskenpflicht!

Oberstufen und Universitäten weiter bleiben weiterhin im Distance Learning. Maturaklassen kommen wieder in den Regelbetrieb.

Handel und Dienstleistungen öffnen mit Einschränkungen der Personenanzahl und Maskenpflicht. Pro Kunde müssen 10 qm zur Verfügung stehen.

Museen und Bibliotheken dürfen wieder mit denselben Einschränkungen wie der handel öffnen.

Außerdem dürfen sich grundsätzlich zwei Haushalte treffen, das bedeutet maximal sechs Erwachsene und sechs Kinder. Sonderregelung an den Weihnachtsfeiertagen: Bei Weihnachtsfeiern dürfen zehn Personen gemeinsam feiern – unabhängig von der damit verbundenen Anzahl der Haushalte.

Outdoor-Sport wie Skifahren und Eislaufen sind ab dem 24. Dezember wieder erlaubt. Die Skilifte öffnen dann wieder.

Kultureinrichtungen und Kinos bleiben bis 6. Jänner geschlossen.

Nächtliche Ausgangsbeschränkungen bleiben bis 6. Jänner von 20 Uhr bis 6 Uhr.

Gastronomie und Hotels bleiben bis 6. Jänner geschlossen, dies gilt auch für die Skihütten. Lieferdienste und Take away Dienste sind möglich.

Keine Weihnachtsmärkte und Punschstände. Es dürfen keine offenen alkoholischen Getränke per Abholung verkauft werden.

Indoor- und Kontaktsport ist weiterhin nicht erlaubt.

Das Betreten von Freizeiteinrichtungen wie Fitnessstudios, Hallenbäder, etc. ist untersagt.

Es gilt eine Quarantänepflicht bei der Einreise nach Österreich, wenn man aus Risikogebieten kommt. Und das ist praktisch überall.

Die Hochzeit im Standesamt ist nur in Ausnahmefällen möglich. Hochzeitsfeiern sind untersagt! Das gilt insbesondere für die Großveranstaltungen unter den Hochzeiten.

Die Polizei wird verstärkt in Einkaufsstraßen und Shoppingcentern präsent sein, um die Bestimmungen zu kontrollieren.

Die Vergangenheit hat gezeigt, dass es nach wie vor Vielen völlig egal ist, dass sie zumindest ein eingeschränktes Weihnachtsfest haben. solange sie an Silvester die Sau rauslassen können. Doch Kneipen, Bars und Nachtlokale sind ebenso geschlossen, wie Nächtigungsbetriebe.

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Aufgeben kann man einen Brief, aber niemals sich selbst. Das ist keine Option.