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Coronatest-Kontrollen

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Eine der offenen Fragen, die besonders die Gastronomen voller Panik gestellt haben, war die Frage, wer denn kontrollieren soll, ob die Gäste einen negativen Corona-Test nach dem 18.1. haben, der sie zum Besuch eines Lokals berechtigt. Verständlich, denn abgesehen von einem erhöhten Aufwand ist es auch eine rechtliche Frage.

Wirte DÜRFEN gar NICHT einen negativen Corona Test einsehen – auch deshalb nicht, weil auf diesem Test weitere Angaben wie Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer etc. zu sehen sind. Jeder Datenschützer würde dagegen Sturm laufen. Aber es gibt Entwarnung:

Tourismusministerin Elisabeth Köstinger stellt klar, dass derartige Kontrollen nicht Aufgabe der Wirte sind: „Wirte und Lokalbetreiber werden selbstverständlich NICHT für die Kontrolle von negativen Corona-Tests ihrer Gäste verantwortlich sein. Diese Aufgabe obliegt den zuständigen Behörden. Diese können jederzeit und überall Kontrollen durchführen und prüfen, ob sich Menschen mit einem negativen Coronatest ‚freigetestet‘ haben.“

Wer einen Test gemacht hat, muss das Ergebnis bei sich haben, damit es im Fall einer Kontrolle vorgewiesen werden kann. Diese stichprobenartigen Kontrollen werden nicht von den Gastronomen oder Lokalbetreibern durchgeführt.

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