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Falsch und richtig

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Ich habe in den letzten Tagen öfter gelesen, dass FFP2-Masken sowieso sinnlos wären und man Diese dafür tragen kann wie man will. Doch das Tragen der FFP2-Maske hat dieselben Vorgaben, wie der bisher verwendete MNS. Trotzdem habe ich heute bereits recht abenteuerliche Arten gesehen, die FFP-2 Maske zu tragen.

Darum hier – mit Unterstützung meiner Frau – einige deutliche Hinweise. Übrigens: Die FFP-2 Maskenpflicht gilt ab Montag nicht nur im Lebensmittelhandel, Post, Bank etc., sondern auch in öffentlichen Verkehrsmitteln. Ausgenommen sind lediglich Kinder unter 6 Jahren. Vom 6. bis zum 14. Lebensjahr reichen die Stoffmasken und der bereits bekannte MNS wie bisher.

Ausreden wie „Ich bin befreit“ kann man nicht so einfach gelten lassen. WENN es eine Befreiung gibt, dann muss das vom Amtsarzt bestätigt werden – und das Attest ist mitzuführen.

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Aufgeben kann man einen Brief, aber niemals sich selbst. Das ist keine Option.