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Keine Ausnahmen

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Einfach zum Friseur gehen, als ob Corona nicht existieren würde? Viele haben sich das so gedacht. Doch so einfach ist es nicht.Die körpernahen Dienstleistungen dürfen nur wieder unter strengen Auflagen beginnen. Der vorgeschriebene Antigen-Test hat schon von der ersten Minute an die Gemüter erhitzt – besonders bei den Corona-Leugnern und Test-Verweigerern.

Sehr schnell sind da Manche auf die Idee gekommen, so einen normalen Selbsttest zu verwenden und damit z.B. vorsichtshalber ihre Katze zu testen – nur um ein Ergebnis vorweisen zu können. SO funktioniert das aber nicht. Als gültige Zutrittstests gelten nur Antigen- oder PCR-Tests, die nicht älter als 48 Stunden sind. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Probenentnahme.

Außerdem muss der Test eindeutig nur einer Person zuzuordnen sein. es gelten nur ein ärztliches Zeugnis, ein Laborbefund, das behördliche Ergebnis einer Teststraße oder die Bestätigung einer Apotheke. Auch ein Lichtbildausweis zur Identitätsüberprüfung muss vorgelegt werden. Und hier orten Einige schon das nächste Problem. Weder eine Kellnerin im Gastgewerbe, noch eine Friseuse dürfen Personaldaten kontrollieren. Allerdings: JEDE Behörde darf das und es wird kontrolliert. So kann beispielsweise die Polizei beim Friseur, die Testergebnisse kontrollieren – auch ohne entsprechenden Hinweis.

Selbsttests sind in keinem Fall Zutrittstests. Es kann nicht kontrolliert werden, ob der Test wirklich korrekt durchgeführt wurde und wer den Test auch gemacht hat. da gibt es auch keinerlei Ausnahmen.

Geimpfte Personen sind übrigens nicht von Testungen ausgenommen. Warum also impfen, wenn man sowieso solche Einschränkungen hinnehmen muss? Man weiß nicht, ob Geimpfte infektiös sind und das Virus weitergeben können. Und da es Menschen gibt, die einfach nicht geimpft werden dürfen, müssen sie eben auf diese Art geschützt werden. FFP2-Masken sind sowieso noch einige Zeit – vielleicht Jahre – ein ständiger Begleiter.

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