Die geplanten Öffnungen am 19.Mai sorgen weitgehend für Erleichterung. Doch einzelne Punkte sind – obwohl sie auch Erleichterungen versprechen – einigen Berufsquerulanten ein Dorn im Auge. So sind „Zusammenkünfte“ folgendermaßen geregelt:
- Unter 10 Personen sind Zusammenkünfte ohne Anzeige oder Bewilligung zulässig.
- Ab 11 Personen gilt die 3-G-Regel, zudem ist eine Anzeige an die lokale Gesundheitsbehörde erforderlich. Zusätzlich ist sowohl Indoor als auch Outdoor eine FFP2-Maske zu tragen. Der Ausschank von Getränken und die Verabreichung von Speisen sind nicht zulässig. Diese Regel bezieht sich auf Hochzeiten, Gartenpartys und ähnliche Veranstaltungen.
- Ab 51 Personen sind nur Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen zulässig. Diese müssen von der lokalen Gesundheitsbehörde bewilligt werden. Die Höchstgrenzen sind 1.500 Personen Indoor und 3.000 Outdoor. 50 % der Sitzplatzkapazität dürfen dabei belegt werden.
Wenn ich dann solche Kommentare sehe, frage ich mich, ob für solche Leute nicht ein harter Lockdown besser wäre:
„Private Gartenparty ohne Essen und Getränke? (Alternative: Gar keine Gartenpartys)
hahaha, das glaubst ja selber nicht das sich da jemand dran hält? (Steht ja jedem frei, ob er die Strafen zahlt, oder in den Ersatzarrest geht)
Outdoor auch nur 3G Menschen???? Unzumutbar ! (NUR das ist zumutbar!).
Ich werde heuer am 29. Mai meinen 40 feiern egal ob es ihnen passt oder nicht. (Danke für die Ankündigung. da wird man wohl genauer hinsehen)
Ungeimpfte, die 4-mal pro Woche einen Fitnessclub besuchen, brauchen bis zu drei Tests pro Woche. (Wenn sie nicht geimpft sind – ja.)
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