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Die üblichen Unterstellungen

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Das war wohl nichts mit den Unterstellungen der Opposition gegen Gernot Blümel im „Anti-ÖVP-Ausschuss“.So hat ja die Opposition im U-Ausschuss behauptet, „die Akten wären unvollständig“ Es sollte aber nicht mit einer Entschuldigung gerechnet werden. So etwas machen die Angreifer nicht.

Van der Bellen hat am 5. Mai den Auftrag zur Exekution gegeben. Doch dazu ist es nicht gekommen. Blümel startete damals umgehend die Lieferung. Der Opposition war das aber zu wenig  Diese Lieferung wäre allerdings unvollständig und mangelhaft gewesen. So hat die Opposition neuerlich urgiert und über den Bundespräsidenten das Straflandesgericht Wien mit der “Durchsetzung“ des ursprünglichen VfGH-Bekenntnisses durchgesetzt.

Es ging um die E-Mail-Postfächer der Leiterin des Beteiligungsmanagements im Finanzministerium und die Korrespondenzen von Ministeriumsmitarbeitern mit dem ehemaligen ÖBAG-Chef Thomas Schmid sowie anderen Mitarbeitern von Ex-Finanzminister Hartwig Löger.

Das Gericht hat nun bestätigt: Blümel hat alle Unterlagen geliefert. Van der Bellen ist darüber von der Richterin informiert worden. Private Daten wurden auftragsgemäß ausgesondert und vernichtet. Damit wird die Opposition leben müssen, denn Privates geht die Opposition einen feuchten Dreck an. Aber wenn die unbedingt Privates haben wollen, können sie gerne mich anschreiben. Ich fürchte nur, dass dann die leuchtend roten Köpfe von Rot, Pink und Blau wie Warnlichter im Parlament erstrahlen würden.

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