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Maskenpflicht?

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Maskenpflicht?

Viele – insbesondere die Schreihälse von MfG und FPÖ wollen nicht sehen, dass IMMER die Rede davon war, im Herbst wieder zu den Masken zurückzukehren, wenn Spitals- und Infektionszahlen dies erfordern. Grundsätzlich sollte das ja auch jeder für sich selbst entscheiden können, ABER:

Es gibt zwei Punkte, die geklärt werden müssen. Zum einen dürfen Maskenverweigerer, die sich infiziert werden, niemandem ein Krankenhausbett „wegnehmen“, denn sie kennen das Risiko und haben daher diese, oder eine ähnliche Erklärung mit sich zu führen:

Ich bin Maskenverweigerer, bin mir des Risikos bewusst, welches auch einen schweren Verlauf und Tod bedeuten kann. Trotzdem verzichte ich im Fall einer Infektion auf jegliche ärztliche Behandlung im Krankenhaus, weil ich nicht asozial sein will und denjenigen, die aus anderen Gründen dringend spitalärztlich behandelt werden müssen, nicht das Krankenhausbett wegnehmen und auch nicht die Allgemeinheit mit den enormen Kosten für eine intensivmedizinische Behandlung belasten will.“ Es kann nicht sein, dass Schlaganfallpatienten, oder – wie ich es selbst im eigenen Bereich erlebt habe – Patienten mit tiefen offenen OP-Wunden nach Hause geschickt und sich selbst überlassen werden – mit der Begründung, dass es zu wenig Betten oder Personal gäbe.

Außerdem sollte jedem Verweigerer bewusst sein, dass er jederzeit (von JEDEM) wegen vorsätzlicher Gemeingefährdung (Paragraf 178 StGB) angezeigt werden kann und im schlimmsten Fall mit bis zu 20 Jahren Haft zu rechnen hat, wenn ein durch den Betreffenden Infizierter durch Corona sterben sollte).

Was mich und meine Familie betrifft: Wir haben die 4. Impfung – übrigens im Gegensatz zur Dritten – keinerlei negative Impfreaktionen – und tragen die Maske trotzdem, wo es notwendig ist, wie zum Beispiel im Lebensmittelhandel, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in allen systemrelevanten Innenbereichen und bei Menschenansammlungen.

Die Ankündigung im Lebensmittelhandel, einfach im Fall einer Maskenpflicht zu Hause zu bleiben, bzw. zu kündigen, ist nichts anderes als eine klare Erpressung und sollte entsprechend geahndet werden. Nebenbei bemerkt, schützt diese 4. Impfung auch eine gewisse Zeit vor einer Infektion – nicht nur vor einem schweren Verlauf. Aber ich fürchte, DAS bringt man den Hardcore-Verweigerern sowieso nicht bei. Übrigens – auch (echte) Flüchtlinge haben sich an solche (freiwilligen oder auch vorgeschriebenen) Vorgaben zu halten.

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