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Ein gescheitertes System

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Ein gescheitertes System

Während es in Deutschland klare Regeln gibt, nach denen KEIN Asylanspruch besteht, vermisse ich in Österreich diese Definitionen: „Notsituationen wie Armut, Bürgerkriege, Naturkatastrophen oder Perspektivlosigkeit sind damit als Gründe für eine Asylgewährung gemäß Artikel 16a GG grundsätzlich ausgeschlossen.

Anders ist es nicht zu erklären, warum überhaupt bei bestimmten Gruppen ein Asylverfahren überhaupt eingeleitet wird. Ein klassisches Beispiel ist Tunesien. Es sind bereits über 12.000 Tunesier, die den Weg nach Europa angetreten haben. Einen der Betroffenen hat man kürzlich befragt und Erstaunliches zu den „Fluchtgründen“ erfahren: „Das Geld für die Einkäufe wird immer knapper, die Hälfte der Bevölkerung lebt unter der Armutsgrenze. Die Stimmung der Jungen ist miserabel“ Da kommt doch ein Sozialstaat wie Österreich gerade recht. Alleine die Tatsache, dass es möglich ist, als solchen Gründen überhaupt einen Asylantrag stellen zu können, zeigt schon deutlich, dass das System völlig gescheitert ist.

Dazu kommt, dass die Fluchtroute nach Österreich in diesen Fällen recht abenteuerlich ist, weil der Asylwerber unzählige sichere Staaten passiert hat, die natürlich unter solchen Umständen auch keine Perspektive auf Asyl bieten. Doch diese Staaten bieten eben kein Bargeld an und um das Thema „Abschiebung“ wird auch nicht so ein großes Theater gemacht.

Einer der Gründe für die Wahl Österreich als Zielland ist neben dem umfangreichen Sozialsystem auch die lange Verfahrensdauer, die irgendwann zu einer „automatischen Aufenthaltsberechtigung“ führt. Ähnlich verhält es sich mit Wirtschaftsflüchtlingen aus Indien, Pakistan, Afghanistan etc. Sie alle durchqueren mehrere sichere Staaten, in denen sie aber keinesfalls bleiben wollen, weil sie dort nichts „geschenkt bekommen“.

In der Türkei wird lediglich kontrolliert, ob die Wirtschaftsflüchtlinge ein Rückflugticket haben und das können sie ja vorweisen. Es wird einfach danach storniert und die Betreffenden bekommen sogar ihr Geld zurück. Eine „Zurückweisungsrichtline“ der EU gibt es bedauerlicherweise nicht und „Dublin III“ ist völlig untauglich. Die Verfahren ziehen sich in eine unendliche Länge, denn wenn sich herausstellen sollte, dass ein anderer EU-Staat eigentlich zuständig wäre, kann Österreich nach Stellung Ihres Antrags auf internationalen Schutz ein Aufnahmegesuch an diesen Staat richten. Der ersuchte Staat muss dieses Aufnahmegesuch innerhalb von zwei Monaten beantworten.

Wird das Aufnahmegesuch aber auch von dem betreffenden Staat endgültig abgelehnt, findet die Prüfung Ihres Antrags auf internationalen Schutz in Österreich statt. Wird dem Aufnahmegesuch entsprochen, erhält der Betreffende einen Bescheid mit Rechtsmittelbelehrung und wird bei Durchsetzbarkeit dieses Bescheides in den zuständigen Mitgliedstaat überstellt. Dieser führt sodann Ihr inhaltliches Asylverfahren durch.

Und hier beißt sich die Katze in den Schwanz: Die Überstellung muss grundsätzlich binnen sechs Monaten, nachdem der andere Staat dem Aufnahmegesuch des Bundesamtes zugestimmt hat, abgeschlossen sein (wenn denn überhaupt zugestimmt wird), andernfalls geht die Zuständigkeit für die Behandlung des Antrags auf internationalen Schutz wieder auf Österreich über. Und so wird Dublin II ad absurdum geführt.

Ein weiteres Problem ist Teil von Putins Kriegsführung gegen Europa. Mit dem Flugzeug von Damaskus, Kabul oder Bagdad geht es nach Moskau und weiter nach Minsk, von dort mit Schlepperautos vor allem an die deutsche Grenze. In Russland und Weißrussland brauchen Asylanten / Migranten kein Visum. So werden ausgelösten Fluchtbewegungen gezielt eingesetzt, um Europa „zu beschäftigen“. Im Schengen-Raum haben diese Wirtschaftsflüchtlinge keinen Grund, in Ländern wie Bulgarien und Rumänien zu bleiben und niemand kann sie daran hindern, in „großzügige europäische Länder“ weiterzureisen. Eine Ausweitung des Schengenraums auf Bulgarien und Rumänien wird von Österreich abgelehnt. Jetzt wird sich zeigen, was vom „Einstimmigkeitsprinzip“ zu halten ist.

Für mich ist klar, dass Österreich als Zielland jedenfalls viel zu attraktiv ist und die illegale Einreise – d.h. das Überschreiten der Grenzen unterbunden werden muss. Ich gehe davon aus, dass über 2/3 KEINEN Asylanspruch haben, aber durch die lange Verfahrensdauer irgendwann ein Bleiberecht gegeben ist. Der Außengrenzschutz der EU funktioniert jedenfalls nicht.

Nebenbei bemerkt: Österreich hat im Verhältnis zur eigenen Bevölkerung bereits mehr Flüchtlinge / Migranten aufgenommen als (fast) jedes andere EU-Land. Wenn schon von „Quoten“ die Rede ist, sollte man bei allen anderen EU-Ländern anfangen und bei der derzeitigen Wirtschaftslage sollten diese Wirtschaftsflüchtlinge ohnehin nicht damit rechnen, mit Barem überschüttet zu werden, denn wir sind an der Grenze der Leistungsfähigkeit und – es ist kaum zu glauben – wir haben auch noch eine eigene Bevölkerung. D.h. Keine „Schlepper-Migranten“ mehr.

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