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Neue Teststrategie

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Mit der SPÖ wurde nun eine Einigung erzielt, wie eine neue Teststrategie aussehen könnte. damit wäre ein Überstimmen im Hauptausschuss nicht mehr möglich. Auch die Länder und Sozialpartner haben bereits ihr Einverständnis gegeben.

Nach dem „harten“ Lockdown, der für alle am 24. Januar endet, kann man Veranstaltungen besuchen oder auch in Urlaub fahren. Bei Veranstaltungen ab 20 Teilnehmern muss beim Eintritt ein Corona-Test vorgelegt werden, der nicht älter als 48 Stunden ist. Auch für Hotels soll diese Regelung gelten, die von den Betreibern umgesetzt werden muss. Kosten soll das für die betreibe nicht bedeuten. Die Betreiber können auch vor Ort einen Test anbieten, das Material dafür erhalten sie kostenlos.

Gastronomie und handel sind von dieser Regelung ausdrücklich ausgenommen. Sie wäre auch nicht umsetzbar. Während in Hotels ohnehin das Meldegesetz greift und die Personal- und Kontaktdaten     festgehalten werden müssen, wäre eine Kontrolle im Gastgewerbe unmöglich. Man kann nicht vor jedes Lokal einen Polizisten stellen und eine Privatperson hat nicht das Recht, die Personaldaten Anderer zu sehen.

Verständlich, denn sonst müsste jeder männliche Lokalbesucher damit rechnen, von einer „notgeilen Kellnerin“ jahrelang gestalkt zu werden. Umgekehrt gilt das natürlich auch für weibliche Gäste. Dass die Daten der Gäste tatsächlich geschützt werden, würde ich vielleicht gerade einmal in Luxusrestaurants annehmen – aber keinesfalls in kleinen Lokalen oder auch besonders in der Nachtgastronomie. Dabei handelt es sich übrigens nicht um „Vermutungen“, sondern um einige Jahre Erfahrung mit solchen Dingen.

Am kommenden Donnerstag soll der Beschluss im Nationalrat erfolgen. Von der Testverpflichtung sind Jene ausgenommen, die in den letzten drei Monaten eine Infektion überwunden haben und als genesen gelten.

Berufsgruppen – körpernahe Dienstleister wie Friseure oder Masseure, Lehrer, das Personal in den Kindergärten, Schaffner, Fitnesstrainer, Tanzlehrer, Kellner oder das Tourismuspersonal mit Kundenkontakt sollen regelmäßig getestet werden. Wer sich nicht testen lässt, muss damit rechnen, dauerhaft während der Berufsausübung eine FFP2-Maske zu tragen.

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