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Wenn Kickl sich rasieren muss

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Manchmal finden sich auch wirklich heitere Themen in dieser Corona-Krise. Einer dieser Punkte ist die an sich vernünftige Lösung, FFP2-Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln und Handel vorzuschreiben. Eine Regelung, wie sie ab Montag in Bayern einzuhalten ist. Doch Johannes Knobloch, Leiter des Bereichs Krankenhaushygiene am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, sieht das nicht ganz so sinnvoll bei einem bestimmten Personenkreis: Die Barträger:

„Durch die Barthaare könnten die Ränder der Maske nicht dicht genug auf der Haut sitzen, Luft somit ungefiltert ein- und ausströmen. Schon beginnender Bartwuchs kann den Schutz verringern. Deshalb sind FFP2-Masken grundsätzlich nur bei glattrasierter Haut zu tragen.“

Damit stellt sich die Frage ob Bartträger also bald indirekt Hausverbot in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr haben. Laut Johannes Knobloch gibt es nur eine Konsequenz: Bei einer FFP2-Pflicht dürften Bartträger in Läden und öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zugelassen werden.

Naheliegend ist natürlich auch die Frage, was der arme Herbert Kickl macht, wenn er mit seinem zwei, drei, vier oder fünf Tage Bart nirgendwo mehr rein darf. Er müsste sich wohl gründlich rasieren. Es ist ja schließlich zweitrangig, ob jemand einen kompletten Teppich im Gesicht trägt. oder ob dieser Jemand nur aussieht, wie ein ungepflegtes Grab.

Aber wir wissen ja, wie Kickl es mit der „Freiheit“ hält. Dann werden wieder Massendemos organisiert nach dem Motto: „Freiheit für Bärte. oder „Gebt uns XXL Masken, damit wir alles unterbringen. Schwierig dürfte das trotzdem werden – für gewisse Frauen mit Haaren auf den Zähnen.

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