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Keine Ausnahmen

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Einfach zum Friseur gehen, als ob Corona nicht existieren würde? Viele haben sich das so gedacht. Doch so einfach ist es nicht.Die körpernahen Dienstleistungen dürfen nur wieder unter strengen Auflagen beginnen. Der vorgeschriebene Antigen-Test hat schon von der ersten Minute an die Gemüter erhitzt – besonders bei den Corona-Leugnern und Test-Verweigerern.

Sehr schnell sind da Manche auf die Idee gekommen, so einen normalen Selbsttest zu verwenden und damit z.B. vorsichtshalber ihre Katze zu testen – nur um ein Ergebnis vorweisen zu können. SO funktioniert das aber nicht. Als gültige Zutrittstests gelten nur Antigen- oder PCR-Tests, die nicht älter als 48 Stunden sind. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Probenentnahme.

Außerdem muss der Test eindeutig nur einer Person zuzuordnen sein. es gelten nur ein ärztliches Zeugnis, ein Laborbefund, das behördliche Ergebnis einer Teststraße oder die Bestätigung einer Apotheke. Auch ein Lichtbildausweis zur Identitätsüberprüfung muss vorgelegt werden. Und hier orten Einige schon das nächste Problem. Weder eine Kellnerin im Gastgewerbe, noch eine Friseuse dürfen Personaldaten kontrollieren. Allerdings: JEDE Behörde darf das und es wird kontrolliert. So kann beispielsweise die Polizei beim Friseur, die Testergebnisse kontrollieren – auch ohne entsprechenden Hinweis.

Selbsttests sind in keinem Fall Zutrittstests. Es kann nicht kontrolliert werden, ob der Test wirklich korrekt durchgeführt wurde und wer den Test auch gemacht hat. da gibt es auch keinerlei Ausnahmen.

Geimpfte Personen sind übrigens nicht von Testungen ausgenommen. Warum also impfen, wenn man sowieso solche Einschränkungen hinnehmen muss? Man weiß nicht, ob Geimpfte infektiös sind und das Virus weitergeben können. Und da es Menschen gibt, die einfach nicht geimpft werden dürfen, müssen sie eben auf diese Art geschützt werden. FFP2-Masken sind sowieso noch einige Zeit – vielleicht Jahre – ein ständiger Begleiter.

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Lockdown und keine Ende

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Thomas Staudinger ist Intensivmediziner im AKH Wien und Leiter einer von Österreichs Intensivstationen. Und auch er zweifelt daran, dass es gelingt, den für ein Lockdown-Ende nötigen 7-Tages-Inzidenz-Wert von 50 bis 8. Februar zu erreichen. Was mich angeht: Ich halte das für ganz und gar unmöglich.

Die Patientenzahlen in den Spitälern reißt nicht ab und in Wien sind immer noch um die 100 Covid-19-Patienten auf den Intensivstationen. es gibt in Wien zwölf Intensivstationen, die rein von Covid-19 Patienten belegt sind. Jeder der Patienten braucht drei bis vier Wochen intensivmedizinische Behandlung. Dabei liegt das Schlimmste laut Staudinger noch vor uns.

Ich fürchte, damit wird er Recht behalten. Es kann gar nicht zu einer Verminderung der Infektionszahlen kommen. Für dieses Wochenende sind derzeit österreichweit rund 50 weitere Demonstrationen angemeldet – abgesehen von der angekündigten Großdemo am 31.1. in Wien. Auf JEDER dieser Demos werden so gut wie gar keine Masken getragen und Abstände sind dort ohnehin nicht mehr als ein Wunschtraum.

Trotz Lockdown und dem damit verbundenem Verbot hatte ein Fitnessstudio in der Kärntner Landeshauptstadt Klagenfurt geöffnet. Insgesamt sieben Personen wurden bei einer Kontrolle dort angetroffen. „Keiner trug einen Mund-Nasen-Schutz und die Abstände zueinander wurden auch nicht eingehalten“, so ein Polizist.

Weiters wurde am späten Freitagabend trotz Lockdowns erneut eine illegale Party aufgelöst. 22 Gäste haben in einer Veranstaltungshalle in Liesing mit Alkohol- und teilweise auch mit Drogenkonsum eine Party gefeiert. An derselben Adresse gab es bereits vorige Woche eine illegale Glücksspielparty. Tische mit Würfeln und Karten, Bingo am Tablet. Dazu wurden Getränke ausgeschenkt – von Masken und Babyelefanten war nichts zusehen.

Bei dieser Gelegenheit wurden Anzeigen erstattet wegen Verstößen gegen die COVID-Maßrahmenverordnung sowie das Glücksspielgesetz und wegen Urkundenfälschung. Und so ganz nebenbei wurden Schwarzarbeiter und illegale Einwanderer erwischt. Auch in einem Haus in Wien-Donaustadt wurden bei einer Party 50 Personen samt Spielautomaten, Wasserpfeifen und Marihuana. festgestellt.

Dazu kommen die „Lieferschwierigkeiten“ von Biontech / Pfizer, die ich allerdings der EU-Verteilung zuschreibe. Ob das die Rache dafür ist, dass Österreich nicht tausende von Flüchtlingen inkl. Familiennachzug (die angeblich nur 100 Minderjährigen) aufnehmen wollte und von einigen Seiten als unsolidarisch bezeichnet wurde? Beweise gibt es dafür natürlich nicht. Aber es ist schon auffällig, dass es sonst kaum solche „Lieferschwierigkeiten“ gibt.

Wer ab dem Montag gegen die Tragepflicht einer FFP2-Maske an den vorgeschriebenen Orten verstößt, muss mit einem Organstrafmandat in Höhe von 25 Euro rechnen. Wie schön, dass man sich auf die Portokasse geeinigt hat. Das ist jedenfalls weniger als bisher. Ginge es nicht noch billiger? ich hätte ein Minimum von 200 € vorgeschlagen und wer nicht zahlen kann oder will, hätte mit 2 Wochen Ersatzarrest zu rechnen.

SO wird man jedenfalls niemals aus dem Lockdown rauskommen, wenn Anschober nicht endlich bereit ist, solche Dinge hart zu sanktionieren. Solche geringfügigen Beträge sind bereits im Vorfeld mit einkalkuliert und tun den Betreffenden gar nicht weh.

Und wer von Grund- und Freiheitsrechten spricht, der sollte einmal daran denken, dass ein Lockdown inzwischen primär solchen Leuten zu verdanken ist. Und sie sollten ein mal in sich gehen: Nach meinen Informationen gehören vorsätzliche Gemeingefährdung, Körperverletzung an andere „nette Dinge im StGB“ nicht zu den Grund- und Freiheitsrechten. Und als Tipp für alle, die es betrifft: Dummheit gehört auch nicht dazu. Glaubt Ihr Anarchisten-Fuzzis tatsächlich, dass der Staat hunderte weitere Tote in kauf nimmt, damit Ihr wieder Freiheiten habt, die Ihr gar nicht verdient, wenn Ihr Euch so verhaltet, als würde die Gesellschaft Euer persönlicher Feind sein?

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Falsch und richtig

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Ich habe in den letzten Tagen öfter gelesen, dass FFP2-Masken sowieso sinnlos wären und man Diese dafür tragen kann wie man will. Doch das Tragen der FFP2-Maske hat dieselben Vorgaben, wie der bisher verwendete MNS. Trotzdem habe ich heute bereits recht abenteuerliche Arten gesehen, die FFP-2 Maske zu tragen.

Darum hier – mit Unterstützung meiner Frau – einige deutliche Hinweise. Übrigens: Die FFP-2 Maskenpflicht gilt ab Montag nicht nur im Lebensmittelhandel, Post, Bank etc., sondern auch in öffentlichen Verkehrsmitteln. Ausgenommen sind lediglich Kinder unter 6 Jahren. Vom 6. bis zum 14. Lebensjahr reichen die Stoffmasken und der bereits bekannte MNS wie bisher.

Ausreden wie „Ich bin befreit“ kann man nicht so einfach gelten lassen. WENN es eine Befreiung gibt, dann muss das vom Amtsarzt bestätigt werden – und das Attest ist mitzuführen.

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Eine Frage der Durchsetzung

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Die neuen Maßnahmen sind beschlossen und die Akzeptanz in der Bevölkerung sein bedrohlich nahe dem Nullpunkt zu sinken. Bis zu einem gewissen Punkt muss man die Maßnahmen auch verstehen.

➤ Keine Öffnung des Handels.
➤ Die Gastronomie bleibt zu, auch die körpernahen Dienstleistungen.
➤ Indoor-Sport bleibt Wunschtraum, die Fitnesscenter bleiben dicht.
➤ Wintertourismus abgeschrieben.
➤ In Supermärkten, Apotheken, Postämtern und Öffis kommt eine FFP2-Maskenpflicht.
➤ Die Schulen bleiben bis nach den Semesterferien zu.
➤ Erste Öffnungsschritte am 8. Februar.

Aber es gibt Dinge, die ich nicht verstehe und die ich auch nicht akzeptiere, denn es ist völlig kontraproduktiv, dass Skipisten und Lifte offen bleiben und Demonstrationen erlaubt werden. Also genau die Orte, an denen die größten Ansteckungsherde – abgesehen von privaten Feiern – die Zahlen niemals sinken lassen werden.

Bei Kindern ab 6 Jahren gilt übrigens Maskenpflicht – ab 14 Jahren sind ebenfalls FFP2-Masken vorgeschrieben.

Wenn man dann auch noch die Kommentare verschiedener Leute liest, muss man sich schon fragen, ob man inzwischen zu den Ausnahmen gehört, wenn man sich an die Vorgaben hält:

Gebt kein Geld für so einen Müll aus. Werd mir eine Maske besorgen und die tragen bis zum bitteren Ende. Hab die Schnauze voll. Mich interessiert das Theater nun nicht mehr. Kann tragen, wer will. Ich werfe mein Geld auch nicht zum Fenster raus. Wenn dann sollen sie mir den Schmarrn zustellen. Dann vielleicht kann man darüber reden. Sonst reicht eine Maske total aus.Wer bei dem Blödsinn mitmachen will soll sich das Zeug schachtelweise heimtun und es lagern wenn er will.

➤ Kein Problem. Es kommen am Schwarzmarkt die Billigmasken heraus, wo man um 10 Euro den Hunderterpack bekommt.Sehen aus wie FFP2-Masken. Kein Unterschied zu erkennen!
Da stellt sich natürlich die Frage, wie man die Maßnahmen auch durchsetzt. Mit sporadischen Kontrollen und lächerlichen Geldstrafen wird sich niemand an etwas halten. Da müsste es schon 1 Woche Knast für kleine Verstöße geben. Für Wirte, die trotz Allem öffnen und damit „Privatpartys“ ermöglichen sollte die Gewerbeberechtigung definitiv entzogen werden. Zusammenkünfte in Privatgaragen etc. gehören wegen vorsätzlicher Gemeingefährdung vor Gericht.
Ich sehe keine andere Möglichkeit, Maßnahmen umzusetzen, solange es Leute gibt, die asozial, unsolidarisch und völlig egoistisch sind.
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Wenn Kickl sich rasieren muss

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Manchmal finden sich auch wirklich heitere Themen in dieser Corona-Krise. Einer dieser Punkte ist die an sich vernünftige Lösung, FFP2-Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln und Handel vorzuschreiben. Eine Regelung, wie sie ab Montag in Bayern einzuhalten ist. Doch Johannes Knobloch, Leiter des Bereichs Krankenhaushygiene am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, sieht das nicht ganz so sinnvoll bei einem bestimmten Personenkreis: Die Barträger:

„Durch die Barthaare könnten die Ränder der Maske nicht dicht genug auf der Haut sitzen, Luft somit ungefiltert ein- und ausströmen. Schon beginnender Bartwuchs kann den Schutz verringern. Deshalb sind FFP2-Masken grundsätzlich nur bei glattrasierter Haut zu tragen.“

Damit stellt sich die Frage ob Bartträger also bald indirekt Hausverbot in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr haben. Laut Johannes Knobloch gibt es nur eine Konsequenz: Bei einer FFP2-Pflicht dürften Bartträger in Läden und öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zugelassen werden.

Naheliegend ist natürlich auch die Frage, was der arme Herbert Kickl macht, wenn er mit seinem zwei, drei, vier oder fünf Tage Bart nirgendwo mehr rein darf. Er müsste sich wohl gründlich rasieren. Es ist ja schließlich zweitrangig, ob jemand einen kompletten Teppich im Gesicht trägt. oder ob dieser Jemand nur aussieht, wie ein ungepflegtes Grab.

Aber wir wissen ja, wie Kickl es mit der „Freiheit“ hält. Dann werden wieder Massendemos organisiert nach dem Motto: „Freiheit für Bärte. oder „Gebt uns XXL Masken, damit wir alles unterbringen. Schwierig dürfte das trotzdem werden – für gewisse Frauen mit Haaren auf den Zähnen.

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Neue Teststrategie

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Mit der SPÖ wurde nun eine Einigung erzielt, wie eine neue Teststrategie aussehen könnte. damit wäre ein Überstimmen im Hauptausschuss nicht mehr möglich. Auch die Länder und Sozialpartner haben bereits ihr Einverständnis gegeben.

Nach dem „harten“ Lockdown, der für alle am 24. Januar endet, kann man Veranstaltungen besuchen oder auch in Urlaub fahren. Bei Veranstaltungen ab 20 Teilnehmern muss beim Eintritt ein Corona-Test vorgelegt werden, der nicht älter als 48 Stunden ist. Auch für Hotels soll diese Regelung gelten, die von den Betreibern umgesetzt werden muss. Kosten soll das für die betreibe nicht bedeuten. Die Betreiber können auch vor Ort einen Test anbieten, das Material dafür erhalten sie kostenlos.

Gastronomie und handel sind von dieser Regelung ausdrücklich ausgenommen. Sie wäre auch nicht umsetzbar. Während in Hotels ohnehin das Meldegesetz greift und die Personal- und Kontaktdaten     festgehalten werden müssen, wäre eine Kontrolle im Gastgewerbe unmöglich. Man kann nicht vor jedes Lokal einen Polizisten stellen und eine Privatperson hat nicht das Recht, die Personaldaten Anderer zu sehen.

Verständlich, denn sonst müsste jeder männliche Lokalbesucher damit rechnen, von einer „notgeilen Kellnerin“ jahrelang gestalkt zu werden. Umgekehrt gilt das natürlich auch für weibliche Gäste. Dass die Daten der Gäste tatsächlich geschützt werden, würde ich vielleicht gerade einmal in Luxusrestaurants annehmen – aber keinesfalls in kleinen Lokalen oder auch besonders in der Nachtgastronomie. Dabei handelt es sich übrigens nicht um „Vermutungen“, sondern um einige Jahre Erfahrung mit solchen Dingen.

Am kommenden Donnerstag soll der Beschluss im Nationalrat erfolgen. Von der Testverpflichtung sind Jene ausgenommen, die in den letzten drei Monaten eine Infektion überwunden haben und als genesen gelten.

Berufsgruppen – körpernahe Dienstleister wie Friseure oder Masseure, Lehrer, das Personal in den Kindergärten, Schaffner, Fitnesstrainer, Tanzlehrer, Kellner oder das Tourismuspersonal mit Kundenkontakt sollen regelmäßig getestet werden. Wer sich nicht testen lässt, muss damit rechnen, dauerhaft während der Berufsausübung eine FFP2-Maske zu tragen.

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