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Grundrechte nach Meinl-Reisinger

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Zu sagen hat sie im Grunde genommen nichts. Aber sie tut es immer wieder – und sie widerspricht sich selbst dabei immer wieder. Beate Meinl-Reisinger holt immer weit aus, um dann Luftschläge zu produzieren. Sie redet von Pflegeeinrichtungen und Schulen, die wesentlich öfter getestet werden müssten. Auf Twitter schreibt sie:

DAS ist das größte Versäumnis der Regierung! 9 Monate nach Ausbruch noch immer kein ausreichender Schutz in Pflegeheimen. DORT braucht es vor allem durchgängiges Screening (Massenhafte Tests)! Deshalb so hohe Zahlen in hoher Altersgruppe. Und deshalb leider so viele Sterbende!

Sie kommt nicht auf die Idee, dass verschiedene Maßnahmen nur deshalb langsam anlaufen, weil auch von ihr so ziemlich alles blockiert wird, was von der Regierung kommt und sich deshalb alles verzögert. Andererseits ist sie strikt gegen eine Impfpflicht, „wie sie derzeit angedacht sei.“ Von der Regierung wird es keine Impfpflicht geben und das ist auch gar nicht nötig. Die Gesetze sind derzeit ausreichend, dass z.B. JEDER Arbeitgeber – egal ob öffentlich, oder privat – nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht hat, andere Mitarbeiter UND Kunden zu schützen.

Das bedeutet, dass jeder, der sich nicht impfen lässt, vom Kunden und von Kollegen ferngehalten werden kann und MUSS. Sie dürfen dann ersatzweise im Lager Kisten schleppen oder alleine Reinigungsdienste übernehmen. Wem das nicht passt, darf sich gerne um einen neuen Job bemühen. Allerdings sollte auch klar sein, dass keine Firma jemanden einstellen muss, der nicht die entsprechenden Voraussetzungen mitbringt – und da erinnere ich daran, dass der Arbeitgeber Andere schützen muss. Dafür braucht es die Regierung gar nicht.

Andererseits kann sich Meinl-Reisinger eine Verknüpfung der Impfung mit reisen vorstellen: „Es gibt kein Grundrecht auf Einreise in ein anderes Land“ Mit dieser Aussage hat sie sich wieder einmal selbst ein Ei gelegt, denn: Es gibt auch kein Grundrecht auf einen bestimmten Job oder auf eine bestimmte Tätigkeit. Es gibt kein Grundrecht auf eine Teilnahme von Großveranstaltungen und es gibt kein Grundrecht auf Einlass in Großraum-Discos. Es dürfte demnach recht einsam werden um Impfgegner, die sich nicht einmal aus Überzeugung nicht impfen lassen wollen, sondern aus purem Trotz!

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